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Brandenburg: Im Namen des Volkes: Neuzeller Schwarzbier ist kein Bier

Nach zehnjährigem Streit zwischen Klosterbrauerei und Agrarministerium hat das Verwaltungsgericht Frankfurt ein Urteil gefällt

Neuzelle. Das beliebte Neuzeller Schwarzbier ist kein Bier – auch kein besonderes. Zu diesem Schluss kam jetzt nach fast zehnjähriger Prüfung das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Es bestätigte damit gewissermaßen das seit 1516 bestehende Reinheitsgebot, demzufolge in Deutschland gebraute Biere nur aus Gerste, Hopfen, Hefe und Wasser bestehen dürfen. Die Neuzeller Klosterbrauerei mit ihren 35 Angestellten setzt jedoch ihrem Gebräu „Schwarzer Abt“ aus Geschmacksgründen auch Zuckersirup hinzu. „Unsere Rezepte beruhen auf alten Überlieferungen der Mönche“, sagt Brauereichef Helmut Fritsche. „Damals gehörte eben auch Zucker dazu.“ Er hat deshalb schon 1992 beim Brandenburger Agrarministerium eine Ausnahmegenehmigung für das Schwarzbier als „besonderes Bier“ beantragt – und sich seit deren Ablehnung mit den Behörden einen Streit geliefert, dem es weder an Werbewirkung noch an unterhaltsamen Details fehlte.

So verdonnerte das Finanzministerium die Brauerei einerseits zur Zahlung von Biersteuer, während der einstige Landwirtschaftsminister Edwin Zimmermann das Getränk verächtlich nur „einen Fruchtsaft aus Neuzelle“ nennen wollte. Die Brauerei wiederum druckte Etiketten, auf denen das Wort „Schwarz…“ oder auch „Brandenburger Amtsposse“ zu lesen war – sowie natürlich „Klosterbrauerei“, so dass jeder Biertrinker Bescheid wusste.

Und der Brauereichef gibt immer noch nicht auf. Er will beim Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen gegen das Urteil aus Frankfurt, das die Anerkennung als „besonderes Bier“ verweigerte, weil der Zuckersirup nicht nur den Geschmack, sondern auch den Stammwürzgehalt verändere. Dennoch sieht Fritsche gute Erfolgschancen. „Die Richter haben das Reinheitsgebot lediglich als kulturell bedeutsam gewertet“, sagt der Brauereichef. „Gesundheitliche Aspekte oder Fragen der Verbraucherpolitik sahen sie nicht berührt.“ Und wenn Bier in den Augen der Richter wirklich so ein hohes Kulturgut sei, argumentiert Fritsche, dürfe es doch auch nicht in Plastikflaschen abgefüllt werden. „Wir wollen den Käufern klipp und klar sagen, dass wir Schwarzbier verkaufen.“

Würde die Klosterbrauerei, wie vor längerer Zeit schon einmal angekündigt, nur drei Kilometer nach Osten umziehen und dann in Polen produzieren, hätte sie keine Probleme mit dem Reinheitsgebot. Dieses gilt nur für deutsche Produzenten. Aber „das wäre nur der letzte Ausweg“, unterstreicht Fritsche. „Zuerst will ich hier mein Recht erkämpfen“.

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