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Immobilienverkäufe: Affärenfirma BBG wird schärfer kontrolliert

In der Krampnitz-Affäre zieht Finanzminister Helmuth Markov (Linke) bei Vermögensverkäufen jetzt erste Konsequenzen. Die private Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG), darf ab sofort ohne vorherige Zustimmung des Landes keine Landesgrundstücke mehr verkaufen.

Die mit einem Millionenauftrag des Landes als Immobilienverkäufer tätige private Brandenburgische Bodengesellschaft (BBG), die ins Zwielicht geraten ist, darf ab sofort ohne vorherige Zustimmung des Landes keine Landesgrundstücke mehr verkaufen. Bisher konnte die Firma solche Grundstücke bis zu einem Wert von zwei Millionen Euro im Alleingang veräußern. Und der Landesrechnungshof stellte in einem Prüfbericht fest, dass die BBG beim Verkauf der Krampnitz-Kaserne dem Finanzministerium wesentliche Informationen vorenthalten hatte. Außerdem verfügte der Minister, dass das Parlament bei Verkäufen landeseigener Immobilien stärker einbezogen wird. Markov korrigiert damit nach der Bodenreformaffäre und einer Transparenz-Offensive beim Bau des Landtagsschlosses in Potsdam erneut die Praxis seines Vorgängers Rainer Speer, der wegen einer Unterhaltsaffäre als Innenminister zurückgetreten war.

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