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Brandenburg: Innenminister peilt die Handy-Ortung an

Schönbohms Entwurf für ein neues Polizeigesetz sieht mehr Überwachung vor – und stößt auf Kritik

Potsdam - Ein Vorstoß von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) zur Erweiterung der Befugnisse der Polizei hat in Brandenburg eine heftige politische Kontroverse ausgelöst. Nach dem jetzt im Entwurf vorliegenden neuen Polizeigesetz soll die Polizei künftig zum Beispiel Handys mit Peilgeräten orten und Gespräche unterbrechen dürfen. Sie soll auch berechtigt werden, Autokennzeichen elektronisch zu erfassen und eine DNA-Datenbank vermisster Personen anzulegen. Außerdem soll die umstrittene Videoüberwachung, die bislang probeweise an vier Orten im Land erfolgt, legalisiert werden. Brandenburgs Polizeigesetz gilt im Vergleich zu Berlin schon jetzt als rigide. Die verschärfte Novelle soll im Sommer das Kabinett passieren und im Herbst vom Landtag beschlossen werden.

Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, scheint offen. Die SPD fühlt sich überrumpelt: Man habe sich in der Koalition nur über die Legalisierung der Videoüberwachung „abgestimmt“, erklärte gestern die innenpolitische Sprecherin Britta Stark. Aber auch sie soll laut SPD nur „an eindeutig definierten Kriminalitätsschwerpunkten möglich sein“. Die vier Test-Orte im Land, darunter der Potsdamer Hauptbahnhof, gehörten nicht dazu, erklärte Stark. Die SPD-Innenpolitikerin warnte, dass die weitgehenden Pläne Schönbohms in die Grundrechte der Bürger eingriffen, mit denen sehr sensibel umgegangen werden müsse. Deshalb sei eine intensive Debatte erforderlich. Mit der SPD werde es keine Totalüberwachung geben.

Die oppositionelle Linkspartei/PDS sieht bereits die Gefahr, dass sich Brandenburg zu einem Polizeistaat entwickelt. Schon die Videoüberwachung habe sich als relativ erfolglos erwiesen, da es in Brandenburg keine Kriminalitätsschwerpunkte gebe, so der Innenpolitiker Hans-Jürgen Scharfenberg. Auch der 1996 eingeführte „große Lauschangriff“ (das Abhören von Wohnungen) sei in zehn Jahren genau einmal zur Anwendung gekommen. Brandenburg brauche nicht das schärftste, sondern das wirksamste Polizeigesetz.

Auch die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge äußerte sich skeptisch: Der Gesetzentwurf enthalte eine „brisante Mischung neuer Technologien“, man müsse klären, ob Brandenburg sie wirklich brauche. Genau geprüft werden müsse, was bei der Überwachung von Gesprächen passiere. Nach ihren Angaben ist die Handyüberwachung auch in anderen Bundesländern geplant. „Brandenburg schwimmt da mit.“

Rückendeckung bekam Schönbohm von der Polizeigewerkschaft. GdP-Chef Andreas Schuster sagte, die Ausweitung der Befugnisse sei nötig: Bei der Schwer- und Schwerstkriminalität gebe es keine Entwarnung, außerdem müsse das Land für terroristische Herausforderungen gerüstet sein. Schuster regt deshalb auch eine Anpassung des Berliner an das Brandenburger Polizeigesetz an. Ein Problem sieht er bei der geplanten Handyüberwachung, weil man bestimmte „geschützte“ Gruppen wie Journalisten technisch nicht ausnehmen könne: Der Computer nehme alle Daten auf.

Michael Mara

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