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Brandenburg: Innenministerium prüft Vorwürfe gegen Strausberger Polizei Im Fall Pascal hatten die Beamten zu lange nichts unternommen

Marcel Sch. wunderte sich immer über die blauen Flecken am Körper seines Sohnes Pascal.

Marcel Sch. wunderte sich immer über die blauen Flecken am Körper seines Sohnes Pascal. Er ließ den Einjährigen vom Arzt untersuchen, beriet sich mit einem Anwalt und gab bei der Strausberger Polizei eine Anzeige auf. Der leibliche Vater des Jungen äußerte darin den Verdacht, dass der Lebensgefährte von Pascals Mutter den Jungen misshandelte. Die Polizei ging der Anzeige vom August 2002 nicht nach. Ein dreiviertel Jahr später wurde Pascal mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Ärzte retteten sein Leben in einer Notoperation.

Das Brandenburger Innenministerium prüft nun, warum die Strausberger Polizei nichts unternommen hat und warum die Anzeige von Pascals Vater „verschwand“. Wie berichtet, hatte der Vorsitzende Richter im Prozess gegen Pascals Mutter und ihren ExFreund nach der Anzeige suchen lassen. Sie konnte angeblich nicht gefunden werden. Nach dem Prozess vergangene Woche sagte der Polizeisprecher von Strausberg, dass die Anzeige an die Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) übergeben worden sei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigt dies. Allerdings habe die Polizei erst reagiert, nachdem sie von der Staatsanwältin aufgefordert worden war, ein Schreiben von Pascals Vater vom November 2002 zu erklären. Darin hatte sich Sch. noch einmal zu seiner Anzeige vom August 2002 geäußert.

Unterdessen haben die Verteidiger von Pascals Mutter und deren Ex-Freund beim Landgericht in Frankfurt Revision beantragt. Der Freund von Pascals Mutter war vor einer Woche zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er den Jungen Monate lang körperlich und seelisch misshandelt hat. Das Kind hatte bei seiner Einlieferung ins Krankenhaus zahlreiche ältere Rippenbrüche sowie schwere innere Verletzungen. Pascals Mutter soll für drei Jahre ins Gefängnis. Ihr Verteidiger hatte auf Bewährung plädiert. Das Gericht war jedoch der Ansicht, dass ihr die Verletzungen ihres Kindes hätten auffallen und sie viel früher hätte handeln müssen. das

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