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Justiz: Ärger im Verfahren um Templiner Mordfall

Im Verfahren gegen zwei Männer, die im Juli 2008 einen Alkoholiker zu Tode geprügelt haben sollen, erheben Richter und Verteidiger gegenseitig schwere Vorwürfe: Die Ermittlungsbehörden hätten nicht richtig gearbeitet, Richter Gert Wegener soll befangen sein.

Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Templin wegen Mordes an einem Arbeitslosen hat der Vorsitzende Richter Gert Wegener die Ermittlungsbehörden kritisiert. Sie hätten die Spuren vom Tatort nicht vollständig untersucht, sagte er am Dienstag im Landgericht Neuruppin.

Damit stehe die Kammer vor der schwierigen Aufgabe, sich mit einer lückenhaften Beweislage auseinandersetzen zu müssen. So seien Spuren unter den Fingernägeln des Opfers nicht untersucht worden. Dabei handle es sich um ein Haar und Faserspuren einer dritten Person.

Die beiden 19 und 22 Jahre alten Angeklagten sind wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Sie sollen im Juli 2008 einen 55-jährigen Templiner aus Verachtung für dessen sozialen Status als Alkoholiker zu Tode geprügelt haben. Die Ermittler sahen eine rechtsextremistische Gesinnung als Tatmotiv.

Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter

Der Verteidiger des 19-jährigen Angeklagten stellte am Dienstag einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Dieser halte seinen Mandanten bereits jetzt für schuldig und sei in der Beurteilung nicht unvoreingenommen, begründete er den Antrag.

Zuvor hatte die Kammer mehrere Beweisanträge abgelehnt. Die Verteidiger hatten unter anderem beantragt, den Landeschef der rechtsextremen NPD als Zeugen zu hören. Er sollte aussagen, dass die beiden Angeklagten nicht der NPD angehörten oder die Partei unterstützten. Zudem sollte die Chefin des Brandenburger Verfassungsschutzes, Winfriede Schreiber, geladen werden, um auszusagen, dass die beiden Angeklagten dem Verfassungsschutz nicht als Rechtsradikale bekannt seien.

Der Prozess wird am Donnerstag (26. März) fortgesetzt. Dann soll eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag bekanntgegeben werden. Für den Fall einer Ablehnung kündigte die Verteidigung bereits weitergehende Anträge an. Damit ist offen, wann die ursprünglich für Dienstag geplanten Plädoyers folgen. (am/ddp)

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