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Justiz: Entlassener Sex-Täter wurde rückfällig

Ein Gericht hatte die Sicherungsverwahrung von René N. abgelehnt. Nun griff der 40-Jährige erneut eine Frau an.

Cottbus/Hamburg – Mit seinem Fall hatte der Sex-Täter in Brandenburg Justizgeschichte geschrieben. Seit April 2006 war der vielfach vorbestrafte René N. auf freiem Fuß, nun sitzt er wieder. Ende Juli soll er eine Bekannte in deren Wohnung sexuell genötigt und ihr den Hals zugedrückt haben. Dies bestätigte die Hamburger Staatsanwaltschaft. Im Februar dieses Jahres hatte das Landgericht Cottbus abgelehnt, gegen den 40-Jährigen die sogenannte „nachträgliche Sicherungsverwahrung“ zu verhängen, da die dazu erforderlichen „neuen bedeutenden Erkenntnisse“ nicht vorlägen. Dabei hätte die Sicherungsverwahrung – bei der Täter nach Verbüßung der eigentlichen Haft solange eingesperrt bleiben, bis sie als nicht mehr gefährlich gelten – bereits bei der letzten Verurteilung verhängt werden müssen. Denn schon damals sei die Gefährlichkeit bekannt gewesen. Dies hatte der Bundesgerichtshof (BGH) als oberste Instanz im Fall René N. so beschieden und den Fall zurück nach Cottbus verwiesen. Ein gutes Gefühl hatten im Februar 2007 die Cottbuser Juristen nicht, als sie den Fall neu verhandeln mussten: Selbst der Richter gab zu, dass er Angst verspüre, René N. könne erneut gewalttätig werden. Die Staatsanwältin hatte im Prozess gesagt: „Die Beweisaufnahme hat eindeutig ergeben, dass der Mann gefährlich bleibt.“ Zwei Gutachter hatten das Rückfallrisiko als „sehr hoch“ bewertet.

Nach der Freilassung hatte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) die Justiz verteidigt. Diese habe „alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Entlassung des weiterhin als gefährlich geltenden Sexualstraftäters zu verhindern“. Vorwürfe seien unberechtigt, die Freilassung sei auf Intervention des BGH erfolgt.

Zwölf Jahre seines Lebens hat N. in Gefängnissen verbracht. Als Jugendlicher vergewaltigte er seine kleine Schwester mindestens zehnmal. Später vergewaltigte er eine 17-Jährige. Nach seiner Freilassung fiel er über eine andere junge Frau her, wurde wieder verurteilt, wieder freigelassen. Als 25-Jähriger vergewaltigte er in Cottbus ein zwölf Jahre junges Mädchen – und wurde wiederum verurteilt. Im Hamburger Gefängnis „Santa Fu“ vergewaltigte er 1995 einen Mitgefangenen. Ein Hamburger Gericht verhängte dafür vier Jahre zusätzlich – aber trotz der erheblichen Vorstrafen keine Sicherungsverwahrung. Nach der neuen Tat sei nun fast unausweichlich, dass Sicherungsverwahrung verhängt wird, sagen Experten.

Nach Angaben des Hamburger Oberstaatsanwaltes Rüdiger Bagger soll N. Ende Juli eine Frau, von der er wusste, dass ihr Freund verreist ist, in deren Wohnung sexuell genötigt haben. Als sie sich wehrte, drückte N. ihr den Kehlkopf zu, so dass sie Angst um ihr Leben hatte. Danach verließ er die Wohnung – am nächsten Tag ging die Frau zur Polizei, die N. festnahm. Dem Vernehmen nach lebte er mit einer Juristin zusammen, die er im Gefängnis kennengelernt hatte und mit der er ein Kind hat.

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