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Justiz: Sexualstraftäter Uwe K. bald auf freiem Fuß

Das Landgericht Potsdam hat den Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg/Havel aufgehoben: Der seit Anfang Februar in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebrachte Uwe K. kommt frei.

Potsdam - Es sei eine Führungsaufsicht unter strengen Auflagen festgelegt worden, teilte das Justizministerium eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam mit. Das Landeskriminalamt sei von der bevorstehenden Entlassung benachrichtigt worden. K. solle von Mitarbeitern Sozialer Dienste betreut werden. Er sei freiwillig bereit, so lange in der Klinik zu bleiben, bis die Frage seiner Unterkunft geklärt ist.

Das Gericht hob damit den Angaben zufolge einen Beschluss des Amtsgerichts Brandenburg/Havel vom 15. März auf. Uwe K. hatte gegen den Beschluss Beschwerde beim Landgericht eingelegt. Das Amtsgericht hatte per einstweiliger Anordnung eine Verlängerung der vorläufigen Unterbringung von Uwe K. bis zum 5. Mai verfügt.

Diese Entscheidung sei weder unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr noch unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit einer Beobachtung zum Zwecke der Erstellung eines Gutachtens gerechtfertigt, teilte das Ministerium weiter mit. Die Ergebnisse des am 2. April erstellten Gutachtens hätten den Richtern gezeigt, dass Uwe K. weder an einer behandlungsbedürftigen Psychose leide und auch keine anderen behandlungsbedürftige psychische Störungen oder Abhängigkeitserkrankungen vorlägen.

Uwe K. war nach elf Jahren Ende Januar aus der Haft entlassen worden. Er hatte zwischen 1992 und 1995 neun Mädchen in Falkensee vergewaltigt. Anfang Februar ordnete das Amtsgericht per Eilverfahren die vorläufige Unterbringung des Mannes an. (tso/ddp)

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