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Justiz: Strafanzeige gegen Platzeck

Der Streit um die Versorgungsansprüche des früheren Infrastrukturministers und jetzigen Cottbuser Oberbürgermeisters Szymanski hat ein juristisches Nachspiel - für Brandenburgs Ministerpräsident.

Potsdam/Birkenwerder - Die "50Plus Bürger- und Wählerinitiative Brandenburg" habe in der Sache Strafanzeige gegen Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) gestellt, sagte der Vorsitzende Werner Müller in Birkenwerder. Die Strafanzeige wegen Vorteilsgewährung sei bei der Staatsanwaltschaft Potsdam gestellt worden.

Der Anklagebehörde lag die Anzeige allerdings am Montag noch nicht vor, wie Sprecher Wilfried Lehmann sagte. Regierungssprecher Thomas Braune betonte: "Eine Organisation ohne Bedeutung versucht, Aufmerksamkeit zu erregen. Wir gehen davon aus, dass keine strafrechtlich relevanten Handlungen vorliegen." Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft schnell eine entsprechende Entscheidung treffe.

Frank Szymanski war im Oktober zum Oberbürgermeister gewählt worden. Durch den Wechsel vom Land in eine Kommunen drohte ihm der Verlust von Pensionsansprüchen. Platzeck gewährte dem 50-Jährigen deshalb ein Rückkehrrecht als Staatssekretär. Zuvor war er im rot-schwarzen Kabinett mit dem Vorschlag gescheitert, Szymanski vor seinem Amtsantritt in Cottbus kurzzeitig als Staatssekretär zu ernennen und dann in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen.

Rechtswidrige Vorteilsgewährung

Nach Ansicht der Bürgerinitiative "50Plus" ist Szymanski damit ein rechtswidriger Vorteil gewährt worden. Platzeck habe einen Parteifreund versorgt. Er habe damit "erheblich gegen die Amtsführung" verstoßen. Szymanski habe keinen Anspruch auf das Amt des Staatssekretärs. Zudem gebe es keine Notwendigkeit für ein solches zusätzliches Amt. Vielmehr ergebe sich ein finanzielles Risiko für das Land, falls Szymanski wieder in den Landesdienst aufgenommen werden müsse.

Müller betonte in der Anzeige zudem, dass Platzeck sehr wohl über Alternativen zu dieser Versorgungsvariante informiert worden sei. Der ehemalige Ministerialdirigent führt als Beweise Akten aus der Staatskanzlei, dem Innenministerium sowie dem Finanzministerium an. Als mögliche Zeugen benannte Müller unter anderen einen Referatsleiter der Staatskanzlei, Szymanski selbst sowie Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) und Finanzminister Rainer Speer (SPD).

Laut Müller handelt es sich bei dem Straftatbestand der Vorteilsgewährung um ein so genanntes Amtsdelikt, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden kann. (Von Susann Fischer, ddp)

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