zum Hauptinhalt

Brandenburg: Justizministerin will Gen-Tests erleichtern

Polizisten sollen DNA-Proben von Verdächtigen ebenso einfach nehmen können wie Fingerabdrücke

Potsdam. Nach dem Willen von Brandenburgs Justizministerin Barbara Richstein (CDU) soll jeder Polizist künftig Speichelproben von Verdächtigen nehmen dürfen. Der so genannte „genetische Fingerabdruck“ müsse dem herkömmlichen Fingerabdruck gleichgestellt werden, forderte Richstein am Dienstag in Potsdam.

Richstein begründete die Notwendigkeit einer entsprechenden Änderung der Bundesgesetze damit, dass sich die Gen-Analyse als „eine der effektivsten Methoden zur Verbrechensbekämpfung“ erwiesen habe. Der Vorstoß ist gleichwohl umstritten, da dann Polizisten künftig gegen den Willen Betroffener und ohne Zustimmung eines Richters Proben des Erbmaterials (DNA) nehmen und mit Polizeidatenbanken abgleichen dürften. Das lehnt zum Beispiel der Brandenburger Richterbund strikt ab. „Das wäre ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, warnte Wolf Kahl, der Vorsitzende des Richterbundes. Der SPD-Innenpolitiker Werner-Siegwart Schippel dagegen unterstützte die Forderung nach Gleichstellung des genetischen Fingerabdrucks – und regte eine Bundesratsinitiative Brandenburgs an.

Bislang ist die Gen-Analyse nur mit richterlicher Erlaubnis und ausschließlich zur Aufklärung von Kapital- und Sexualverbrechen zulässig. Auch die Beschränkung auf diese Straftaten sei zu restriktiv; der Katalog müsse erweitert werden, sagte Richstein. Sie unterstütze eine Bundesratsinitiative Bayerns und Hessens, wonach auch der „genetische Fingerabdruck“ von Kriminellen registriert werden soll, die wegen gewerbsmäßiger und Bandenkriminalität sowie Drogendelikten verurteilt wurden.

Bislang liegen in der Gendatenbank des Bundeskriminalamtes Proben des Erbmaterials von 5904 wegen Kapital- und Sexualverbrechen vorbestraften Brandenburgern. Bei ihnen wurden nach richterlicher Zustimmung DNA-Proben genommen, weil Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden konnte.

Richstein kündigte außerdem an, dass das praktische Prozedere des genetischen Fingerabdrucks in Brandenburg beschleunigt werden soll. Wenn Betroffene mit der Probe einverstanden sind, soll der Gang zum Richter entfallen können.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false