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JVA-Prozess: Gefängniswärter bestreiten Misshandlung

Die Staatsanwaltschaft beginnt mit der Vernehmung der Angeklagten im Prozess um die mutmaßliche Misshandlung eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg. Insgesamt werden 13 JVA-Beamte vernommen. Die ersten haben sich geäußert.

Im Prozess um die mutmaßliche Misshandlung eines Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel haben zwei der Angeklagten die Vorwürfe bestritten. In ihren vor dem Potsdamer Landgericht verlesenen Erklärungen wiesen beide die Anschuldigungen zurück, den Gefangenen Matthias D. am 5. März 1999 misshandelt zu haben. Es waren die ersten von insgesamt 13 Angeklagten, die sich in dem Prozess äußern. Ein dritter Angeklagter ließ mitteilen, dass er vorerst auf die angekündigten Aussagen verzichten wolle.

Der angeklagte Norbert S. räumte ein, dass das Verdrehen eines Armes oder von Fingern bei der Ruhigstellung von Gefangenen üblich sei. Hartgummistöcke seien aber nicht zum Einsatz gekommen. Zudem entlastete er die Mitangeklagte Silvia P. Sie sei bei dem Vorfall am 5. März 1999 nicht dabei gewesen. Der Angeklagte Ingo B. erklärte, er habe lediglich geholfen, Matthias D. wegzutragen. An weitere beteiligte Bedienstete könne er sich nicht erinnern.

Keine Verdunkelungsgefahr durch den Angeklagten Andreas F.

Die Kammer wies einen Haftantrag der Nebenklage gegen den Angeklagten Andreas F. zurück. Die Anordnung von U-Haft wäre unverhältnismäßig, weil der mutmaßliche Angriff neun Jahre zurückliege. Die Nebenklage hatte den Antrag mit Verdunklungsgefahr begründet.

Die Staatsanwaltschaft wirft den elf Männern und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahren Körperverletzung im Amt und Misshandlung eines Schutzbefohlenen in drei Fällen vor. Sie sollen den damaligen Strafgefangenen am 4. und 5. März 1999 mehrfach geschlagen haben. Der Mann habe schwere Prellungen, Abschürfungen im Gesicht und am Oberkörper erlitten. (ml/ddp)

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