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Brandenburg: Kabinett lockert Härtefallregeln

Potsdam - Die Landesregierung hat den Spielraum der Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Ausländer erweitert. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung darf die Kommission künftig auch dann Härtefälle prüfen, wenn falsche oder unvollständige Angaben der Betroffenen vorliegen oder bereits ein Abschiebungstermin feststeht, wie der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender sagte.

Potsdam - Die Landesregierung hat den Spielraum der Härtefallkommission für von Abschiebung bedrohte Ausländer erweitert. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung darf die Kommission künftig auch dann Härtefälle prüfen, wenn falsche oder unvollständige Angaben der Betroffenen vorliegen oder bereits ein Abschiebungstermin feststeht, wie der stellvertretende Regierungssprecher Mario Faßbender sagte. Damit gleiche das Kabinett die Verordnung den in der Praxis gewonnenen Erfahrungen an.

Das vor anderthalb Jahren eingesetzte Gremium habe bisher 38 Anträge geprüft und in 30 Fällen ein Ersuchen auf Bleiberecht gestellt, heißt es weiter. In 26 Fällen habe Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) eine Aufenthaltserlaubnis angeordnet.

Die Arbeit der Härtefallkommission habe sich in jeder Hinsicht bewährt, sagte Schönbohm. Deshalb sehe die Landesregierung keinen Bedarf, die Verordnung zusätzlich zu verändern. Es sei aber notwendig gewesen, die zwei bisher „starren Ausschlussgründe“ einer Härtefallprüfung zu öffnen. ddp

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