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Kabinettsbeschluss: Kita-Anrecht trotz Arbeitslosigkeit

Kinder bis zum dritten Geburtstag sollen künftig auch bei Arbeitslosigkeit eines Elternteils weiter die Kita besuchen dürfen.

Potsdam - Die Landesregierung stimmte einer Änderung des Kita-Gesetzes zu, die eine Weiterbetreuung des Kleinkindes auch bei Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen sicherstellt. Damit gebe es keinen Grund mehr, Kindern unter drei Jahren einen Kita-Platz zu kündigen, weil Vater oder Mutter die Arbeit verlieren oder wegen der Geburt eines weiteren Kindes zu Hause bleiben, sagte Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD).

Die Änderung sieht zudem vor, dass künftig alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung an einer Sprachstandserhebung teilnehmen und bei Defiziten eine Sprachförderung absolvieren müssen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Bis zum Jahr 2009 solle eine Erzieherin aus jeder der rund 1450 Kitas im Land eine entsprechende Fortbildung erhalten.

Zur Absicherung der Änderungen stehen in diesem Jahr knapp 3,7 Millionen und danach jährlich vier Millionen Euro zur Verfügung, sagte Rupprecht. Die Novelle des Kita-Gesetzes soll im März in erster Lesung im Landtag behandelt werden und voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten. (tso/ddp)

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