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Brandenburg: Kaminski-Prozess: Sechs Monate Haft für den Ex-Baustadtrat?

Vor dem Urteil im Korruptionsprozess gegen den den früheren Potsdamer SPD-Baustadtrat Detlef Kaminski hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. In seinem Plädoyer argumentierte Staatsanwalt Frank Wels, dass im Gegenzug für die versprochene Eigentumswohnung ohne Preisanpassungsklausel das Projekt der Bayerischen Vereinsbank befördert worden sei.

Vor dem Urteil im Korruptionsprozess gegen den den früheren Potsdamer SPD-Baustadtrat Detlef Kaminski hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. In seinem Plädoyer argumentierte Staatsanwalt Frank Wels, dass im Gegenzug für die versprochene Eigentumswohnung ohne Preisanpassungsklausel das Projekt der Bayerischen Vereinsbank befördert worden sei. "Kaminski hat sich ins Boot nehmen lassen", sagte er. Dagegen forderte Kaminskis Anwalt Wolfgang Ziegler einen Freispruch für seinen Mandanten, der nie einen Vorteil erzielen wollte und erzielt hätte. Das Urteil des Schöffengerichts wurde für den Abend erwartet. Doch deutete Richter Siegfried Bielefeld zuvor in einem "rechtlichen Hinweis" an, dass Kaminski offenbar wegen Vorteilsannahme verurteilt werden soll. Nach den Worten von Bielefeld könnte allein durch den Optionsvertrag Kaminskis vom September 1992 für eine Eigentumswohnung in der Innenstadt der Tatbestand der Vorteilsannahme erfüllt sein - und zwar selbst dann, wenn der vereinbarte Quadratmeterpreis von 2850 DM marktüblich und kein Vorzugspreis gewesen sein sollte.

Der Vertrag an sich könne ein "immatriellen Vorteil" zu Gunsten Kaminskis darstellen, so Bielefeld. Kaminski sagte, dass er gegen ein solches Urteil - das seine politische und wirtschaftliche Zukunft gefährden würde - rechtliche Schritte einleiten würde. Es sei ihm ein Rätsel, worin ein immatrieller Vorteil bestehen sollte, so der frühere Stadtrat, der auf einen "Freispruch erster Klasse" hofft. Wegen der Baufilz-Vorwürfe war Kaminski, der eine "politische Dummheit" einräumt, im 1998 abgewählt worden.

In seinem Plädoyer wies Staatsanwalt Frank Wels auf die Chronologie der Vorgänge hin, die dem Optionsvertrag vorausgingen: Er verwies darauf, dass der damalige Kaminski-Freund und Potsdamer Vereinsbankchef A. und ein weiterer Banker nach einem Treffen mit Kaminski übereinstimmend an die Münchener Zentrale berichtet hatten, dass der Verkauf einer Wohnung an Kaminski - auf dessen Wunsch - das durch einen Konkurrenzantrag der Dresdner Bank womöglich bedrohte Vereinsbankprojekt befördern könne. Die Theorie der Verteidigung, dass A. bereits damals ein Komplott gegen Kaminski geschmiedet habe, sei nicht glaubhaft. Kaminski habe die Bayerische Vereinsbank im Unklaren gelassen, dass der Konkurrenzantrag der Dresdner Bank chancenlos sei. Nur weil sie ihr Projekt bedroht sah, habe die Vereinsbank ausnahmsweise Wohneigentum in einem Bankgebäude zugelassen. Er habe im Rathaus den Optionsvertrag verschwiegen und einen Vorhabenplan für das Vereinsbankprojekt vorgelegt, in dem die für ihn geplante Fünf-Raum-Wohnung nicht auftauchte. Er hätte, so Wels, den anderen Stadträten dann auch kaum vermitteln könne, das es bei dem Projekt um das Allgemeinwohl gehe.

Auf Antrag der Verteidigung wurden am letzten Verhandlungstag die bereits ergangenen Urteile wegen Erpressung - die Rede war damals von "gefährlicher Wirtschaftskriminalität" - gegen den nunmehrigen Kronzeugen A. verlesen, der im damaligen Prozess den Kaminski-Vertrag offengelegt hatte. In diesen Urteilen habe sich gezeigt, dass A. gelogen habe und im Grunde eine "pseudologische Ratte" sei, sagte Wolfgang Dingfelder, einer der Anwälte der Verteidigung. Bielefeld hatte erklärt, dass das Gericht die Aussagen des "Kronzeugen" A., der Kaminski zu Beginn des Prozesses belastet hatte, nicht werten werde.

Die Verteidigung Kaminskis versuchte bis zuletzt, das noch Gericht umzustimmen und mit mehreren Anträgen die drohende Verurteilung abzuwenden. Doch lehnte das Gericht etwa einen Antrag ab, den damaligen Notar und Kaminski-Freund Detlev Stöcker - später Aufsichtsratsmitglied der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Gewoba - zu hören, der den "Optionsvertrag" beurkundet hatte und laut Ziegler ein "Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung" bestätigen würde. Man werde dies bei der Urteilsfindung berücksichtigen, so Bielefeld. Ebenfalls auf Antrag der Verteidigung besichtigte das Gericht die Wohnung in der Jägerstraße, die Kaminski nach eigenem Bekunden "nie von Innen gesehen hat."

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