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Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Pro & Contra

PRONiemand möchte nur eine Nummer sein. Doch manchmal ist es gut, den Schutz der Anonymität zu genießen.

PRO

Niemand möchte nur eine Nummer sein. Doch manchmal ist es gut, den Schutz der Anonymität zu genießen. Deshalb ist das „duale System“ bei der geplanten Kennzeichnung von Polizeibeamten genau richtig: Wer mag, lässt sich beim Namen ansprechen. Wer um Leib und Leben fürchtet, weist sich mit seiner Nummer aus. Darüber entscheidet jeder Beamte selbst. Sicher, auch die Nummer lässt auf ihren Träger schließen. Doch so soll es ja auch sein. Und jetzt mal ehrlich: So unterwandert ist die Berliner Polizei nun auch noch nicht durch Sympathisanten von rechts oder links außen, dass ein Beamter, dem die Hand ausrutscht, sofort in einschlägigen Kreisen mit Namen und Adresse zum Abschuss frei gegeben würde. Deshalb wird die Kennzeichnung genau das Gegenteil bewirken und den Ruf der Polizei aufmöbeln.

Denn Prügelknaben haben fortan keine Chance mehr, sich – mit Helm und Einsatzkluft vermummt – der Verantwortung für ihr Tun zu entziehen. Davon profitiert die große Mehrheit der Berliner Einsatzbeamten, die sich in den Dienst unserer Rechtsordnung stellen und denen dafür oft genug schlecht gedankt wird. Und auch wenn einer einmal die Nerven verlieren sollte, wird er gewiss ein ausgewogenes Urteil erwarten dürfen. Wiederholungstäter dagegen haben dann keine Chance mehr im Berliner Polizeidienst. Ralf Schönball

CONTRA

Selbst wenn es manche nicht hören wollen: Auch Polizisten haben ein Recht auf Privatsphäre. Sie halten schon oft genug ihren Kopf für uns Normalbürger hin – dass sie nun auch noch mit Namen und folgerichtig oft genug mit Adresse zum Freiwild für Verbrecher und Verwirrte werden sollen, ist zu viel verlangt. Es macht betroffen, dass Forderungen nach Kennzeichnung immer im Zusammenhang mit Vorfällen auftauchen, bei denen Polizisten angeblich oder tatsächlich auf Unschuldige einprügelten. Wenn man so etwas wirklich nur mithilfe von Namensschildern aufklären könnte, müssten einem schon große Zweifel am Rechtsstaat kommen . Eine Zwangspflicht zur Offenbarung der Identität dürfte aber auch verfassungsrechtlich bedenklich sein. Abgesehen davon kommt einem der Plan des Polizeipräsidenten ein wenig wie der Kniefall vor einer Dienstleistungsgesellschaft vor, die suggeriert, man könne von „fröhlich entbinden“ bis „schöner sterben“ alles mit freundlichem Lächeln erledigen. Es wäre toll, wenn Polizisten nur dazu gebraucht würden, um verirrte Touristen auf den rechten Weg zu führen. In Wirklichkeit haben sie es aber oft mit Verbrechern zu tun, die vor Gewalt nicht zurückschrecken. Wer die Gesellschaft vor organisierter Kriminalität, Neonazis oder Terroristen schützt, muss auch das Recht haben, sich selbst zu schützen. Und seine Familie – seine Partner, Eltern oder Kinder. Sandra Dassler

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