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Brandenburg: Kinder müssen drinnen bleiben

Karin L. wollte sichergehen: Nachdem sie mit ihrer Familie nach Kleinmachnow zog, meldete sie den jüngsten Sohn bei ihrer Freundin in Berlin an.

Karin L. wollte sichergehen: Nachdem sie mit ihrer Familie nach Kleinmachnow zog, meldete sie den jüngsten Sohn bei ihrer Freundin in Berlin an. Benjamin sollte weiterhin seinen Berliner Kinderladen besuchen - zumal die Mutter in der Nähe arbeitet. Eine Kita in Kleinmachnow kam für die 35-Jährige nicht in Frage: "Die haben mir einfach nicht gefallen. Und ich will selbst entscheiden, in welcher Umgebung und von welchen für Menschen mein Sohn betreut wird."

Nach dem neuen Kita-Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg, der am 7. Dezember von Minister Steffen Reiche (SPD) und dem Berliner Schulsenator Klaus Böger (SPD) unterzeichnet wurde, ist diese grenzüberschreitende Betreuung nicht mehr selbstverständlich: Die Bestandsverträge, die bis Ende 2005 verlängert wurden, gelten nur für Kinder, die schon Ende 2000 in Brandenburg wohnten und eine Berliner Kita besuchten. "Für diese Kinder", so der Potsdamer Referatsleiter Detlef Diskowski, "übernimmt das Land Brandenburg die Ausgleichszahlungen an das Land Berlin". Das gleiche gilt umgekehrt für Berliner Kinder in Brandenburger Einrichtungen. Für 2002 rechnet Brandenburg mit einer Differenz von 730 000 Euro, die das Land für die Belegung von etwa 1050 Kitaplätzen an Berlin zahlen muss.

Karin L. ist erst im Jahr 2001 nach Brandenburg gezogen und kann sich somit nicht auf einen Bestandsvertrag berufen, sondern nur auf das Wunsch- und Wahlrecht aus dem Sozialgesetzbuch, nach dem die Eltern das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen, insofern nicht unverhältnismäßige Mehrkosten dagegen sprechen. Und genau hier liegt reichlich Konfliktstoff für Brandenburger Eltern, die ihre Kinder in einer anderen Gemeinde als der Wohnortgemeinde betreuen lassen wollen. Bezahlt wird ein solcher Platz nach dem Kita-Staatsvertrag von der Wohnortgemeinde, auch wenn das Kind eine Kita in einer Nachbargemeinde besucht. Dafür müssen zunächst Anträge bei der Wohnortgemeinde auf Übernahme der Kosten in einer Nachbargemeinde gestellt werden, bevor man sich dann mit dem Kostenübernahmebescheid an die gewünschte Kita und die zuständige Verwaltung wenden kann. Urteilsbegründungen vom Verwaltungsgericht Potsdam legen allerdings die Vermutung nahe, dass solche Anträge nur noch in Ausnahmefällen genehmigt werden: In Brandenburg wohnende Eltern, deren Anträge auf eine Kostenübernahme für einen Platz in einer in Berlin befindlichen Kita abgelehnt wurden, wollten auf dem Klageweg gegen diese Entscheidung vorgehen. Die Klagen wurden abgeschmettert, da die jeweiligen Wohnortgemeinden noch freie Plätze hatten.

Folgt man diesen kompromisslos formulierten Urteilen, so scheinen die Staatsverträge über die Kostenübernahmen reine Makulatur zu sein: Da die Kosten für einen Kitaplatz in Berlin aufgrund der höheren Personalkosten und des besseren Betreuungsschlüssels im Schnitt etwa 20 bis 25 Prozent über denen in Brandenburg liegen, hat jede Gemeinde auch ein ökonomisches Interesse daran, die eigenen Plätze zu belegen. In diesen Fällen greift immer die Begründung, dass die Genehmigung mit unzumutbaren Kosten für die Wohnortgemeinde verbunden ist. Auf eine unkomplizierte Kostenübernahme können nur noch Eltern hoffen, in deren Wohnortgemeinde es nicht genug Kita-Plätze gibt.

Doch selbst wenn die Übernahme der Kosten zugesagt wird, heißt das noch nicht, dass Berlin den Platz auch zur Verfügung stellt. Die in Babelsberg wohnende Simone Casteleyn bekam die Zusage vom zuständigen Berliner Bezirksamt erst unmittelbar vor Beginn des Kita-Jahres, obwohl Potsdam schon Wochen zuvor die Kostenübernahme für ihren Sohn Cornelius bestätigt und die Kita den Platz freigehalten hat: "Die wollten erst sicher sein, dass für kein Berliner Kind Anspruch auf den Platz erhoben wird."

Es sind meist praktische Gründe, weshalb Eltern eine Einrichtung in Berlin vorziehen. Etwa, weil Kinder wie Benjamin schon vor dem Umzug nach Brandenburg die Kita besuchten, die Einrichtung in einer besonderen Weise geführt wird oder sie auf dem Weg zum Arbeitsplatz liegt. Und so droht in Zeiten, in denen aus beruflichen Gründen vermehrt Mobilität von Eltern verlangt wird, diese Mobilität immer wieder an den ökonomischen Interessen der Gemeinden zu scheitern. Und der Weg, den Karin L. gegangen ist, ist nicht unbedingt zu empfehlen: Kommt es heraus, dass die Anmeldung des Kindes in Berlin nur aus strategischen Gründen erfolgte, drohen Rückzahlungen der Kitagebühren an die Wohnortgemeinde, die sich durchaus im vier- bis fünfstelligen Bereich befinden können.

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