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Kinderbetreuung: Kommunen klagen über Kita-Gesetz

Die Brandenburger Kommunen halten das geplante Kita-Gesetz im Ansatz für richtig, beklagen aber die zu geringe Finanzausstattung.

Das Land stelle für neue Vorhaben lediglich vier Millionen Euro zusätzlich bereit, sagten der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, Karl-Ludwig Böttcher, und sein Amtskollege beim Landkreistag, Paul-Peter Humpert. Nötig wäre mindestens die doppelte Summe.

Das Gesetz soll in der kommenden Woche vom Landtag verabschiedet werden und am 1. Juli in Kraft treten. Es sieht die Einführung von Sprachstandstests und einer entsprechenden Sprachförderung im letzten Kita-Jahr, eine teilweise Ausweitung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz sowie neue Bildungsstandards vor.

Landeszuschüsse sind gesunken

Böttcher wies darauf hin, dass die Zuschüsse des Landes für die Kitas zwischen 2001 und 2005 um elf Prozent gesunken seien. Zugleich seien die Kosten der Kommunen um 5,5 Prozent gestiegen. In Potsdam sei dadurch der Eigenfinanzierungsanteil um ein Viertel gestiegen. Jetzt sollten die Gemeinden für eine bessere Qualität bei der Kita-Betreuung sorgen. Das sei grundsätzlich zu begrüßen. Doch erhielten die Kommunen dafür zu wenig Geld vom Land.

Vom inhaltlichen Ansatz sei das neue Gesetz zu begrüßen, betonten Böttcher und Humpert. So behielten künftig unter drei Jahre alte Kinder auch dann einen Anspruch auf einen Kita-Platz, wenn ein Elternteil arbeitslos werde. Da zahlreiche Kinder zur Einschulung Sprachdefizite hätten, seien auch die Sprachtests und die Sprachförderungen richtig.

Humpert: Land verpasst mit dem Gesetz Chancen

Allerdings habe das Gesetz einen Haken, sagte die Vizechefin des Landkreistags, Jutta Schlüter. So verpflichte das Gesetz lediglich die Kitas in öffentlicher Trägerschaft, auch die Kinder in die Sprachförderung einzubeziehen, die gar keine Betreuungseinrichtung besuchen. Kitas in privater Trägerschaft könnten dazu nicht verpflichtet werden. Da in einzelnen Städten wie Potsdam alle Kindereinrichtungen in privater Trägerschaft geführt werden, sei unklar, ob auch die so genannten Hauskinder in die Sprachförderung einbezogen werden. Dabei sei gerade bei diesen Kindern die Sprachfähigkeit häufig schlecht ausgeprägt.

Konsequent wäre es aus Sicht von Schlüter, wenn das Land flächendeckend ein Pflicht-Vorschuljahr für alle Kinder einführen würde. Auch Humpert betonte: "Die bisherigen Hauskinder zu erreichen, wäre eminent wichtig." Bei ihnen liege die Quote der Kinder mit Sprachstörungen bei 35 Prozent. Bei den Kita-Kindern liege der Anteil nur bei 15 Prozent.

Aus Sicht von Humpert verpasst das Land mit dem neuen Gesetz die Chance, im Sinne einer ohnehin nötigen Funktionalreform die Aufgaben völlig neu zu ordnen. So hätte das Land alle Aufgaben der Kinderbetreuung bei den Gemeinden bündeln sollen. Das habe das Bildungsministerium jedoch blockiert. Dabei seien die Kitas "ein typischer Fall für die Kommunen", betonte der Landkreistag-Geschäftsführer. Das Land hätte bei einer Neuordnung der Aufgaben lediglich die Finanzierung sicher stellen müssen. (mit ddp)

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