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Kinderporno: Verfahren gegen Landrat

Im Prozess gegen Landrat Georg Dürrschmidt aus dem Kreis Oberspreewald-Lausitz wurde am Dienstag von der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert. Er soll mehrere kinderpornografische Seiten im Internet aufgerufen haben.

Von Sandra Dassler

Im Prozess gegen den wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagten Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), hat die Staatsanwaltschaft gestern eine Geldstrafe in Höhe von 19.600 Euro beantragt. Sie sieht es als erwiesen an, dass der vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 in fünf Fällen kinderpornografische Schriften im Internet angesehen, teils herunter geladen und danach gelöscht hat. Die Ermittler hatten auf einem Computer in Dürrschmidts Wohnung in Großräschen mehrere Dutzend Bild- und Videodateien gefunden. Die Durchsuchung war bei einer Fahndung nach Nutzern von Kinderporno-Websites erfolgt.

Die Vorwürfe gegen Dürrschmidt waren im Dezember 2008 öffentlich geworden, nachdem er eine im Sommer verhängte Geldstrafe von 12.000 Euro nicht bezahlt und die Anschuldigungen bestritten hatte. Der Landrat hatte behauptet, dass er zum Zeitpunkt der Internet-Zugriffe nicht zu Hause gewesen sei. Während des seit Februar dieses Jahres laufenden Prozesses am Amtsgericht Senftenberg war es ihm und seinen Verteidigern aber nicht gelungen, für die Tatzeitpunkte stichfeste Alibis vorzulegen.

Dürrschmidts Verteidiger plädierten gestern auf Freispruch. Es sei nicht nachweisbar, dass die Zugriffe auf Kinderporno-Seiten von Dürrschmidt vorgenommen wurden. Auch andere Personen hätten Zugang zu dessen Computern gehabt. Im Haushalt Dürrschmidts lebten seine Ehefrau und zeitweilig drei inzwischen erwachsene Söhne. Außerdem erfülle das kurzzeitige Anklicken solcher Seiten nicht den Straftatbestand des „Besitzes kinderpornografischer Werke".

Dürrschmidt, der sich im Prozess nicht geäußert hatte, sagte dem Tagesspiegel, er rechne mit einem Freispruch und wolle danach in sein Amt zurückkehren. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden.

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