zum Hauptinhalt

Kinderpornografie: Staatsanwalt: Dürrschmidt soll Geldstrafe zahlen

Georg Dürrschmidt, Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, soll eine Geldstrafe zahlen. Das forderte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Dienstag in Senftenberg. Dürrschmidt soll sich im Internet fünf kinderpornografische Schriften angesehen haben. Ein Urteil steht noch aus.

Im Prozess gegen den wegen Kinderpornografie-Vorwürfen angeklagten Landrat des Kreises Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt (CDU), hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert. In seinem Plädoyer nannte der Anklagevertreter am Dienstag im Amtsgericht Senftenberg die Summe von 19.600 Euro.

"Die Beweismittel waren mehr als erdrückend", sagte der Staatsanwalt. Der Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften hat sich nach seiner Ansicht bestätigt. Noch am Nachmittag soll auch die Verteidigung plädieren. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht angesetzt.

Dürrschmidt wird vorgeworfen, zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 in fünf Fällen im Internet kinderpornografische Schriften angesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte auf einem Computer aus Dürrschmidts privatem Wohnbereich in Großräschen rund 50 Bild- und Videodateien gefunden. Der im Dezember vorläufig vom Dienst suspendierte Landrat weist die Anschuldigungen zurück. Er sei in den jeweiligen Zeiträumen auf Dienstreisen oder bei seinen Eltern in der Pfalz gewesen. (jg/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false