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Brandenburg: Kinderschänder bleibt hinter Gittern

Amtsgericht bestätigt Einweisung in geschlossene Anstalt – bis 20. März

Potsdam/Brandenburg (Havel) - Der Kinderschänder Uwe K. kommt auch nach der Haftentlassung vorerst nicht auf freien Fuß. Das Amtsgericht in Brandenburg (Havel) ordnete gestern Abend eine „vorläufige Unterbringung“ K.s in einer geschlossenen Anstalt an. Es folgte damit einem Antrag der Stadt, die den 42-Jährigen am Montag nach amtsärztlicher Begutachtung zur „Gefahrenabwehr“ in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen hatte. Dort soll er nach dem Beschluss des Gerichts bis längstens 20. März bleiben. Das Gericht begründete dies nicht nur mit „Gefahrenabwehr“, vielmehr soll Uwe K. „in Vorbereitung eines psychiatrischen Sachverständigen-Gutachtens“ beobachtet werden. Bei ihm bestünden „dringende Gründe für die Annahme, dass er durch krankheitsbedingtes Fehlverhalten ... künftig jederzeit erneut sexuell motivierte Straftaten begehen wird. Uwe K. saß elf Jahre im Gefängnis, nachdem er von 1992 bis 1995 neun Mädchen im Alter von zehn bis 15 Jahren in Falkensee brutal vergewaltigt hatte. Er kann gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes innerhalb der nächsten zwei Wochen Rechtsmittel einlegen.

Der Kinderschänder war ohne Wissen von Justizministerin Beate Blechinger (CDU), Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg, der Polizei und der Stadt Brandenburg vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Blechinger kündigte Konsequenzen aus der Informationspanne an: Künftig müssten die Haftanstalten bei der Freilassung gefährlicher Täter neben der Staatsanwaltschaft auch ihr Ministerium informieren. Wegen der Panne würden disziplinarrechtliche Schritte in der Potsdamer Staatsanwaltschaft geprüft.

Dass Uwe K. trotz seiner Gefährlichkeit nicht in Sicherungsverwahrung kam, hat zu heftigem Streit zwischen der Landesregierung und dem Bundesjustizministerium geführt. Brandenburg behauptet, ein Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung wäre wegen einer Gesetzeslücke aussichtslos gewesen, was Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bestreitet. Der Streit eskaliert: Generalstaatsanwalt Rautenberg hielt dem Bundesjustizministerium gestern vor, „unzutreffende Auskünfte über die Rechtslage“ zu geben: Ein Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam auf Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung hätte der durch den Bundesgerichtshof bereits 2006 geklärten Rechtslage widersprochen. Danach sei Sicherungsverwahrung unzulässig, wenn die Taten vor 1995 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR begangen wurden. ma/thm

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