zum Hauptinhalt

Brandenburg: Klosterbrauerei macht Ernst – und nennt ihr Bier jetzt Bier Neuzeller Unternehmen ignoriert Verbot der Behörden,

obwohl die Brauweise nicht dem Reinheitsgebot entspricht

Neuzelle. Im Streit zwischen der Klosterbrauerei Neuzelle und den Behörden setzt sich Brauereichef Helmut Fritsche jetzt bewusst über ein Verbot des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums hinweg: Auf den Flaschenetiketten stehen nun wieder die Bezeichnungen „Schwarzbier“ und „Malzbier“. Obwohl das Ministerium das dunkles Gebräu aus Ostbrandenburg auch weiterhin nicht als Bier genehmigen will. Denn es verstößt gegen das deutsche Reinheitsgebot von 1516, wonach „Bier“ nur aus Wasser, Hopfen und Malz bestehen darf.

In Neuzelle aber wird das Getränk mit Zucker verfeinert, um den besonderen Geschmack zu gewinnen. Die Brauerei beruft sich dabei auf alte Rezepte der Neuzeller Mönche und auf Ausnahmen im deutschen Biergesetz, das „besondere Biere“ durchaus abweichend vom Reinheitsgebot zulässt.

Aber das Ministerium blieb hart und untersagte im Sommer 1995 jegliche Bier-Bezeichnungen auf den Etiketten. Die Brauerei klagte im Mai 1996 vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) gegen dieses Verbot. Doch ein Urteil ist seitdem nicht ergangen. In der Zwischenzeit griff die Brauerei zu einer Notlösung. Sie umging den Namen Bier und druckte statt dessen die Bezeichnungen „Schwarz…“, „Schwarzer Abt“ oder „Klostermalz“ auf ihre Flaschen.

„Irgendwann muss damit Schluss sein“, empört sich Brauereichef Fritsche. „Die Käufer müssen endlich wissen, was wirklich in den Flaschen ist – nämlich Bier.“ Auch das bisher als „Klostermalz“ verkaufte Getränk erhalte jetzt den eindeutigen Zusatz „Bier“. Er wolle sich jetzt von den Brandenburger Behörden keinen Knüppel mehr zwischen die Beine werfen lassen. Mit der unmissverständlichen Bezeichnung komme er im Übrigen nur der Pflicht zum Schutz der Verbraucher nach, meint Fritsche. Das habe er in einem Brief auch der Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast (Grüne) mitgeteilt – der die korrekte Information der Verbraucher ja sehr am Herzen liegt.

Rund 70 Prozent der jährlich in Neuzelle abgefüllten 3,5 Millionen Liter „Bier“-Menge entfallen auf Schwarzbier. Obwohl es laut Agrarministerium nicht als Bier verkauft werden darf, muss die Brauerei dafür Biersteuer zahlen. Helmut Fritsche hat diesen Streit in den vergangenen Jahren medienwirksam ausgetragen und davon nicht zuletzt auch profitiert. Denn viele Biertrinker waren neugierig geworden und probierten das Getränk.

Derzeit ärgert sich der 64-jährige Unternehmer über einen neuen Streit mit den Lebensmittelüberwachern. Denn die lehnten laut Fritsche mit einem Federstrich eine weitere seiner Ideen ab. „Wir mischen untergäriges und obergäriges Bier, das jeweils strikt nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde“, erklärt er. „Doch diese Mixtur aus Produkten unterschiedlicher Brauverfahren ist den Behörden nicht bekannt und wird demzufolge einfach verboten.“ Das bestätigt das Schreiben aus dem Ministerium. „Die Verwendung der Verkehrsbezeichnung ‚Bier‘ ist an das Herstellungsverfahren (Reinheitsgebot) gebunden, das eine Mischung dieser Getränke nicht vorsieht“, heißt es dort. Die Brauerei dagegen steht auf dem Standpunkt, dass „Bier plus Bier gleich Bier“ ergibt.

Im Ausland spielen diese Vorschriften keine Rolle. Neuzelle liefert sein Produkt mit der eindeutigen Kennzeichnung „Schwarzbier“ unter anderem in die USA, nach Spanien, Polen, Südkorea, in die Schweiz und in weitere 20 Länder. Doch dieses Geschäft reicht nicht, um das Überleben der kleinen Brauerei zu sichern. „Um in Deutschland keine Marktanteile zu verlieren, drucken wir jetzt die richtigen Etiketten“, sagt der Chef.

Das für die Kontrolle zuständige Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Oder-Spree wollte sich am Montag nicht zu dem Vorstoß der Brauerei äußern. Erst wenn die Flaschen mit den neuen Etiketten im Handel auftauchen, werde man reagieren, lautete die Auskunft.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false