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Brandenburg: „Können Sie mich hören?“

Cottbus. Der Rechtsanwalt bewegt sich merkwürdig ruckartig, das Gesicht seiner Mandantin wirkt seltsam verschwommen.

Cottbus. Der Rechtsanwalt bewegt sich merkwürdig ruckartig, das Gesicht seiner Mandantin wirkt seltsam verschwommen. Zu Beginn der Verhandlung fragt der Vorsitzende des 6. Senats des Finanzgerichts Brandenburg mehrfach sowohl die Kläger als auch die Anwältin der Beklagten: „Haben Sie mich verstanden?“ oder "Können Sie mich verstehen?" Nicht, dass Richter Winfried Bergkemper am Intellekt seiner Gegenüber zweifelt, doch zwischen ihnen liegen rund 150 Kilometer: Das Gericht tagt in Cottbus, die Prozessbeteiligten sitzen in Berlin.

Das Know-how der technischen Universitäten beider Städte sowie das Internet ermöglichten gestern erstmals im Osten Deutschlands diese „virtuelle Gerichtsverhandlung“ – was künftig viel Zeit und Geld ersparen könnte. Groß war das Medieninteresse, denn Zweifel gab viele. Sie betrafen weniger die technische Machbarkeit, als die Frage, ob es sinnvoll ist, Entscheidungen zu treffen, ohne die Betroffenen leibhaftig zu erleben. Der Vorsitzende des Brandenburgischen Finanzgerichts, Wolfram Hartig, sagte: „Richter wollen Kläger und Angeklagte mit allen Sinnen wahrnehmen, sie sozusagen nicht nur sehen und hören, sondern zugespitzt ausgedrückt: auch riechen.“ Doch gebe es bereits gute Erfahrungen mit ähnlichen Versuchen in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Dass die Technik auch mithelfen könnte, den immer wieder aufkeimenden Streit zwischen Berlin und Brandenburg um den (künftigen) Sitz gemeinsamer Gerichte zu entschärfen, wollte Hartig nicht bestätigen, die Anwesenden in Berlin und Cottbus hatten es dennoch im Hinterkopf.

Denn schon die erste Verhandlung betraf eine Frau aus Neuruppin, ihren Anwalt aus Berlin sowie die Vertreterin des Landesarbeitsamtes Berlin. Sie alle hätten an diesem Mittwochmorgen in Cottbus anreisen müssen, so wurden ihre Argumente, Einwände und auch ihre Gefühlsregungen via Internet in die Lausitz und den provisorischen Gerichtssaal im Multimediazentrum der Cottbuser Uni übertragen. Trotz der vielen Zuschauer lief die Verhandlung nahezu reibungslos ab: Die Neuruppinerin hatte das Arbeitsamt verklagt, weil ihr rückwirkend das Kindergeld für einen beim Vater in Luxemburg lebenden Sohn entzogen wurde. Der Vater des Jungen hatte dort auf entsprechende Leistungszahlungen verzichtet, obwohl ihm diese zugestanden hätten. Fernseher und Leinwände ließen sehr gut die Verzweiflung der Frau erkennen, die ursprünglich rund 4000 Euro zurückzahlen soll. Auch die Entschlossenheit ihres Anwalts, der die Meinung des Gerichts, wonach das Arbeitsamt korrekt gehandelt hat, nicht teilen wollte, wurde deutlich. Und als der Senat nach seiner Beratung zur Urteilsverkündung eintrat, erhoben sich auch die Zuschauer in Berlin von ihren Plätzen.

Obgleich den Vertretern von Justiz und Wissenschaft nach der gelungenen Premiere die Erleichterung anzusehen war, blieben Fragen: Technische, weil beispielsweise das „Umschalten“ von „nur Bild“ auf „Bild und Ton“ deutlich zeitverzögert erfolgt. Finanzielle, weil die Anschaffung der Technik für Internet-Verhandlungen etwa 15 bis 20 000 Euro kostet. Und nicht zuletzt menschliche, weil eine Verhandlung an mehreren Orten eine sehr disziplinierte Kommunikationskultur erfordert. Sandra Dassler

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