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Kriminalität: Babyleiche im Wald abgelegt: Bordellmitarbeiter verurteilt

Die entsetzliche Tat in einem Bordell sollte vertuscht werden. „Ich habe geholfen, die Leiche zu beseitigen“, gestand Winfried K. vor Gericht.

Die entsetzliche Tat in einem Bordell sollte vertuscht werden. „Ich habe geholfen, die Leiche zu beseitigen“, gestand Winfried K. vor Gericht. Er sei „völlig kopflos“ gewesen, als er von dem toten Baby erfahren hatte. Statt die Polizei zu rufen, fuhr der damalige „Aufpasser“ in dem Bordell mit der Mutter zum Köpenicker Forst. Die Thailänderin legte den Rucksack mit dem getöteten Kind ab und verschwand. Der 51-jährige K. wurde gestern wegen versuchter Strafvereitelung zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die Frau hatte in der Baumschulenstraße in Treptow als Prostituierte gearbeitet. In der Nacht zum 5. April 2008 soll sie ihren Kollegen erzählt haben, ihr sei übel. Sie schloss sich den Ermittlungen zufolge für längere Zeit auf einer der Toiletten ein und brachte ein gesundes Mädchen zur Welt. Die Mutter steckte das Kind in eine Plastiktüte, wo es erstickte. Am Abend erfuhr Winfried K. von den Geschehnissen. Für ihn stand fest: „Das Baby darf nicht im Bordell bleiben.“

Der damalige „Aufpasser“, ein arbeitsloser Elektromonteur aus Lichtenberg, hatte an einem Waldstück nahe dem Müggelturm gehalten. Die Mutter soll den Rucksack mit der Leiche an einem Müllhaufen deponiert haben. Am Vormittag wurde er von Spaziergängern entdeckt, das kleine Mädchen wurde später unter großer Anteilnahme der Bevölkerung beigesetzt. Nach einem Zeugenaufruf gingen mehr als 220 Hinweise bei der Polizei ein. Einen Monat später durchsuchten Ermittler das Bordell in Treptow.

Unter Tränen sagte K. bei der Polizei aus. Auch die Richterin war überzeugt, dass er mit der Situation am Tatabend völlig überfordert war und sein Verhalten aufrichtig bereut. Doch er habe versucht, die Tötung eines Kindes zu vertuschen. Gegen K. erging eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 20 Euro.

Die Thailänderin wird in ihrem Heimatland vermutet. Das stellt die deutschen Behörden vor ein Problem: Sollte sie dort gefasst werden, droht ihr die Todesstrafe. Deshalb wurde am Rande des Prozesses gegen K. nur bestätigt, dass Ermittlungen wegen Totschlags laufen. K.G.

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