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Brandenburg: Kritiker: Meyer schlug alle Warnungen in den Wind

Scharfe Kritik an Ex-Verkehrsminister und der Staatskanzlei: Brandenburg hätte bis zu 100 Millionen Euro sparen können

Potsdam . Brandenburgs Landesregierung hat beim Abschluss des Milliardenvertrages mit der Deutschen Bahn AG, der durch den neuen BahnJob von Ex-Verkehrsminister Hartmut Meyer (SPD) wieder ins Rampenlicht gerückt ist, Warnungen von Experten ignoriert. Nach Informationen des Tagesspiegels sind nicht nur Meyer, sondern auch die Staatskanzlei von Regierungschef Matthias Platzeck (SPD) unter anderem vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) darauf hingewiesen worden, dass die Konditionen zu vorteilhaft für die Deutsche Bahn AG sind. Ein VBB-Papier aus dieser Zeit listet folgende „Problempunkte“ des vom Brandenburger Verkehrsministerium mit der Deutschen Bahn AG ausgehandelten Vertrages auf: Genannt wurden die „geringe Wettbewerbsquote“, die „zu lange Bindungsfrist“ von zehn Jahren, oder auch die „jährliche Erhöhung des Zuschusses bei konstanter Leistung“.

Nach Berechnungen des damaligen VBB-Managements, dessen Geschäftsführer Stindt inzwischen nicht mehr im Amt ist, hätte das Land Brandenburg zwischen 50 bis 100 Millionen Euro mehr aus dem Vertrag mit der Deutschen Bahn AG herausholen können, hieß es am Dienstag in Potsdamer Regierungskreisen. Wie berichtet kann die Deutsche Bahn AG nach dem ohne Ausschreibung geschlossenen Vertrag bis zum Jahr 2012 die lukrativen Brandenburger Regionalexpresslinien betreiben - und erhält dafür 1,92 Milliarden Euro. Ausgeschrieben werden nur wenig frequentierte Nebenstrecken. Gleichwohl sieht der jetzige Verkehrsministers Frank Szymanski derzeit „keine Möglichkeiten“ für Nachverhandlungen mit der Deutschen Bahn AG. „Es ist ein ausgehandelter Vertrag. Er hat Bindungen“, sagte Szymanski lediglich. Nun wartet man auf das Votum der EU-Kommission, die in der freihändigen Vergabe des Milliardenauftrages einen Verstoß gegen EU-Wettwerbsrecht sieht.

Länder wie Schleswig-Holstein hatten ein „transparentes Vergabeverfahren“ praktiziert. Sie kündigten im europäischen Amtsblatt den geplanten Vertrag an und räumten nach Abschluss der Verhandlungen eine zweiwöchige Frist für Beschwerden von Konkurrenten ein. Den Zuschlag erhielt am Ende auch die Bahn. Eine Beanstandung durch die EU-Kommission gab es hier nicht. thm /kt

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