Die „gesamtstaatliche Repräsentation“ umfasst alle Tatbestände und Erscheinungsformen, in denen sich die Bundesrepublik Deutschland nach innen wie nach außen darstellt. Das beginnt mit Staatszeremonien und setzt sich fort über Kultur, Wissenschaft, Sport, Darstellungen und Dokumentationen der deutschen Geschichte, die Schaffung historischer Stätten, von Bauwerken und Denkmälern, die Präsentation des kulturellen Erbes und der Gegenwartskunst in Museen, die Ausrichtung von Festspielen und Gedenkfeiern.
„Gesamtstaatliche Repräsentation“ ist also vor allem kulturstaatlich bestimmt und meint auch die Pflege des stets aufs Neue zu aktualisierenden wie zu dokumentierenden Selbstverständnisses des Staates. Oder anders gesagt: Sie soll vor allem der Identifikationsfähigkeit der Bürger mit ihrem Gemeinwesen dienen und diese Identität als Teil einer auch international wirksamen Wertegemeinschaft auch nach außen vermitteln.
Bei alledem steht dem Gesetzgeber naturgemäß ein hohes Maß an politischem Gestaltungs- und Bewertungsspielraum offen. Aber im Kern bedarf es eines klaren Bekenntnisses zu solcher „gesamtstaatlichen Repräsentation“, vermittelt durch den Bundesgesetzgeber. Daran fehlt es, 20 Jahre nach dem Berlin-Bonn-Gesetz. Es ist wahrhaft an der Zeit, dass der Bund sich auch in diesem Sinne zu seiner Hauptstadt Berlin bekennt und das verwirklicht, was als verbindlicher Verfassungsauftrag im Grundgesetz vorgegeben ist.
Der Staatsrechtler Rupert Scholz, Jahrgang 1937, war von 1990 bis 2002 für die CDU Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1988 bis 1989 war er Bundesminister der Verteidigung. Heute arbeitet er als Anwalt in Berlin in der Sozietät Gleiss Lutz. Scholz ist Autor und Mitherausgeber des Grundgesetzkommentars Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, für den er gerade eine Analyse des Artikels 22 fertiggestellt hat.
– Nächste Folge: Wolfgang Schäuble
- Schluss mit dem Provisorium!
- "Gesamtstaatliche Repräsentation" - was ist das?

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