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Filmfördergesetz

Frohe Kunde für den Couch Potato

Wer Kino lieber auf der kleinen Heimleinwand als im Lichtspieltheater guckt, kann es sich künftig zu Hause noch gemütlicher machen. Was das renovierte Filmfördergesetz bringt.
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Das novellierte Filmförderungsgesetz (FFG), das an diesem Donnerstag abschließend im Bundestag beraten wird und am 1. Januar bis einschließlich 2013 in Kraft treten soll, macht’s möglich. Pay-TV-Kunden müssen künftig nur noch ein Jahr nach Kinostart (statt bisher anderthalb) auf die Ausstrahlung ihrer Lieblingsfilme warten, Otto Normalfernsehverbraucher ist dann nach anderthalb Jahren (statt bisher zwei Jahren) dran.

Die Verkürzung der Sperrfristen für die TV-Ausstrahlung von Kinofilmen gehört zu den öffentlich relevantesten Änderungen des Gesetzeswerks, das im Detail die Aufgaben, Einkünfte und Ausgaben der Filmförderungsanstalt (FFA) regelt. Mit ihren zuletzt knapp 77 Millionen Euro pro Jahr ist sie die finanziell potenteste unter den deutschen Filmförderinstitutionen, die alljährlich insgesamt rund 300 Millionen Euro zum Wohle des heimischen Filmproduktions- und Vertriebswesens verteilen. Allein 16 Millionen Euro dieses Etats steuern alljährlich die öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender bei; die Verkürzung dieser Fristen dürfte ihnen so willkommen sein, dass sie wohl auch ihre bislang auf der Basis der Freiwilligkeit geleisteten Zahlungen in den großen FFA-Fördertopf gern fortsetzen. Eine Pflichtabgabe der Fernsehsender zur Filmförderung jedenfalls, wie etwa im Cineastenparadies Frankreich üblich, ist auch im renovierten FFG wieder nicht vorgesehen.

Die Pflichtzahler wiederum – allen voran die Kinobetreiber, die mit jährlich knapp 18 Millionen Euro den Hauptbatzen aufs FFA-Konto überweisen – halten sich auf ihre Weise schadlos. In ihrem Interesse liegt es, dass die Produzenten und Verleiher mit den DVD-Starts ihrer Filme diskret beiseite stehen, bis die Umsätze im Kino voll ausgeschöpft sind. Folglich kommt es ihnen zupass, dass auch im künftigen FFG das sogenannte Zeitfenster von sechs Monaten nach Kinostart nicht noch sperrangelweiter zugunsten des DVD-Markts geöffnet wird. Nur in Sonderfällen, die von der FFA abzusegnen sind, darf der DVD-Start schon nach vier Monaten erfolgen.

Die große Geldverteilung wird im neuen Gesetz nur graduell neu geregelt. So sollen etwa Drehbücher mit insgesamt rund 900 000 statt bisher 600 000 Euro kräftiger gefördert werden, auch gibt es mehr Geld für die Projektfilmförderung, während der Topf für die nachträgliche Belohnung künstlerisch – etwa bei Festivals – und kommerziell erfolgreicher Filme ein bisschen schrumpft. Die deutschen Produzenten dürften es mit Fassung tragen. Schließlich sprudelt seit 2007 mit dem Deutschen Filmförderfonds (DFFF) eine weitere beachtliche Geldquelle für hierzulande professionell produzierte Filme, welchselbe auch das sonstige Wirtschaftsleben erfreut. Und der von Kulturstaatsminister Bernd Neumann in zäher Abgeordnetenüberzeugungsarbeit gebohrte Brunnen bleibt ergiebig: mit weiterhin 60 Millionen Euro pro Jahr – erstmal bis 2012. jal



(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 13.11.2008)
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