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Kultur: Ach!

Filmförderungsgesetz: Weiss klagt über Verfassungsklage

Reichlich polternd, ziemlich weinerlich und leider auch total neben der Spur: So hat gestern Kulturstaatsministerin Christina Weiss gegenüber dpa die angekündigte Verfassungsklage des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater (HDF) gegen das novellierte Filmförderungsgesetz (FFG) kommentiert. „Entweder es gibt diese Filmförderung oder gar keine mehr, das reicht jetzt“, ließ sie sich im Stil einer empörten Gouvernante vernehmen, deren Schützlinge soeben das feine neue Teeservice zerschlagen haben. „Das führt nur zu alles oder nichts.“ Und, die Tränen trostweise wenigstens in einen bitteren Triumph ummünzend: „Wenn wir kein neues Gesetz haben, dann habe ich viele Millionen Euro im Haushalt frei.“ Ach.

Was ist passiert? Erstens: Wir haben ein neues Gesetz, und es tritt am 1. Januar in Kraft. Zweitens: Der HDF-Hauptausschuss hat soeben seinen im Januar zusammenkommenden Mitgliedern empfohlen, eine Verfassungsklage gegen das Gesetz anzustrengen. Grund: Die rechtlichen und inhaltlichen Bedenken des Verbands hätten im Gesetzgebungsverfahren „nicht ausgeräumt werden können“. Tatsächlich, so schön die einstimmige Entscheidung letzte Woche im Bundestag erschienen sein mag: Nun gibt es Krach. Und derlei mangelhaftes Konfliktmanagement schadet nun mal – was Christina Weiss’ Temperamentsausbruch erklären dürfte – in erster Linie dem Renommee der Ministerin im legislativ-exekutiven Gefüge.

Man mag, was die künftige finanzielle Mehrbelastung angeht, über das ausgestellte Leiden der vom HDF vertretenen mittelständischen Kinos streiten: Mit demnächst 18 statt bisher 15 Cent pro Kinokarte werden sie in Sachen Förderung des deutschen Films bestimmt nicht gleich in den Ruin getrieben. Wohl aber ist deren Groll gegen die ungleich reicheren Fernsehanstalten verständlich. Anders als etwa in Frankreich müssen diese für den deutschen Film nämlich nicht zahlen, sondern lassen sich bloß schön bitten – und scheinen sich sogar lustig zu machen über Forderungen an ihre Förderung. So sind von den vom einstigen Kulturstaatsminister Nida Rümelin erhofften 40 Millionen Euro gerade mal ein paar Milliönchen mehr an real zu leistenden Fernsehgeldern übrig geblieben.

Ein Trauerspiel also – und eines, das auch den in Sachen FFG noch moderat auftretenden Multiplexverband Cineropa nicht ruhen lässt. Auch er hat ein Gutachten in der Schublade und wird demnächst seine Strategie festlegen. Einig ist man sich mit dem HDF immerhin im wichtigsten Punkt: der Ungleichbehandlung zwischen Kinos und Fernsehen. Und dass diese wohl nur verfassungsrechtlich klärbar ist, hat die Debatte ums novellierte FFG gerade aufs Neue bewiesen.

Ansonsten aber geht die Welt nicht unter. Es gibt weiter eine vom FFG nicht berührte üppige regionale Filmförderung aus Steuermitteln. Gleiches gilt für den Fördertopf aus dem Etat der Kulturstaatsministerin. Warum also plötzlich (Steuer-)Millionen in ihrem Haushalt frei werden sollen, wenn „wir kein neues Gesetz haben“, bleibt Frau Weiss’ Geheimnis. Denn das FFG lenkt Branchengelder der Branche wieder zu, vom Gesetzgeber reglementiert, aber – und das ist ja gerade das Schöne daran – ganz ohne Staatsknete. Nur die Ministerin selber hat das wohl noch nicht verstanden.

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