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Kultur: Angriff als letzte Verteidigung

Präsident Bushs neuer Interventionspolitik fehlt es im Irak-Fall an der Legitimation – und die Friedensbewegung reagiert nur mit alten Reflexen. Nicht allein Machtpolitik oder moralisches Sentiment entscheiden jetzt über Recht und Unrecht eines Krieges

So viel ist seit letztem Sommer vom neuen Sonderweg der deutschen Außenpolitik geredet worden. Und nun erblickt US-Verteidigungsminister Rumsfeld auch Frankreich in derselben Spur – auf den Abwegen eines „alten Europa“. Doch wie es aussieht, im Vorfeld eines näherrückenden Kriegs gegen den Irak, gibt es heute nur einen wirklichen Sonderweg in der Weltpolitik: nämlich den amerikanischen.

Dieser new American way to war ist die Kehrseite jener Pax Americana, die Terror und Kriege durch militärische Prävention gegenüber möglichen Angreifern verhindern will. Am 17. September 2002 hat Präsident Bush seinen Anspruch auf einen konventionellen oder auch nuklearen Erstschlag („preemtive strike“) der Welt verkündet. Das ist ein völliger Paradigmenwechsel. Es geht nicht mehr nur um verstärkte Aufrüstung oder die Entwicklung neuer (Abwehr-)Waffen – Stichwort „Raketenschild“; die Bush-Administration beansprucht das Recht, alle Staaten oder Gruppierungen, die sie zu den bekannten „Schurken“ oder zur „Achse des Bösen“ zählt und des Besitzes oder der Weitergabe chemischer und nuklearer Massenvernichtungswaffen für fähig hält, anzugreifen und zu zerstören. Hierzu reicht bereits der (dringende) Verdacht, und Amerika würde dann, wie es ein Bush-Kritiker nannte, in der Rolle des „Staatsanwalts, Richters und Henkers in einem“ handeln.

Der Historiker Heinrich August Winkler hat dazu im letzten Herbst angemerkt, dass die „Bush-Doktrin“ nicht bloß „eine Relativierung, sondern eine Revolutionierung des Völkerrechts“ bedeute. Nach den Anschlägen von New York und Washington beruft sich die US–Regierung in der Tat auf ein neues, gleichsam höheres Notwehrrecht und verhängt, weil sie dieses Recht im Falle fehlender Einsicht (und Gefolgschaft) der Vereinten Nationen notfalls auch als weltpolizeiliche Führungsmacht allein durchsetzen möchte, so etwas wie den völkerrechtlichen Ausnahmezustand. Winkler zitiert in diesem Zusammenhang den autoritären Staatsrechtler Carl Schmitt (der einst Hitlers standrechtliche Liquidierung der Röhm-Gruppe rechtfertigte): „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Die Kritik von Habermas

Nun ist George W. Bush allerdings weder ein diktatorischer Macchiavellist noch ein Rechtsschöpfer durch spontan-usurpatorischen Rechtsbruch. Vielmehr bewegt sich die US–Regierung auch bei der Kriegsdrohung gegenüber dem Irak auf einer bereits bestehenden neuen Entwicklungslinie des – in wesentlichen Teilen ungeschriebenen – Völkerrechts. Die Frage aber ist, ob Bush dabei eine kritische Grenze überschreitet und universelle, auf allgemeine Menschenrechte gegründete Geltungsansprüche auch in unilaterale, also einseitige Ansprüche verwandelt. In diese Richtung zielt vor allem Jürgen Habermas’ Skepsis gegenüber der neuen „Nationalen Sicherheitsstrategie der Vereinigten Staaten“, die der Philosoph unlängst in einem Interview mit der amerikanischen Wochenzeitung „The Nation“ formuliert hat.

Hätten die Waffeninspektoren der UN Saddams Massenvernichtungswaffen gefunden, wäre eine Verwicklung in den internationalen Terrorismus (und damit auch eine neue Gefährdung Israels) beweisbar, stünde die Sache anders. Dann wäre als erstes Schröder-Fischers vorauseilend apodiktisches Nein zu jedweder, selbst von der UN legitimierten Intervetion im Irak nicht mehr haltbar. Und Bushs Politik könnte sich auf die dynamische Entwicklung des Völkerrechts seit dem Zweiten Weltkrieg berufen.

Nürnbergs Exempel

Bei den Nürnberger und Tokioter Kriegsverbrecherprozessen (ab 1947) waren die alliierten Siegermächte überein gekommen, dass Angriffskriege und Völkermord ab sofort justiziabel seien. Davor waren Kriegverbrechen allenfalls an der Haager Landkriegsordnung (von 1907) oder der Genfer Konvention zum Schutz von Zivilisten und Kriegsgefangenen zu messen. Dem Vorwurf, in Nürnberg neues Recht ohne vorheriges Gesetz zu sprechen und damit gegen den Grundsatz „nulla poena sine lege“ zu verstoßen, wurde mit dem naturrechtlichen Argument begegnet: den Tätern sei bewusst gewesen, dass sie bei ihren systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen alle bekannten, auch ungeschriebenen Rechtsauffassungen der zivilisierten Welt verstoßen hätten. Weil fundamentale Menschenrechte universelle Geltung beanspruchen und auch nicht durch innerstaatliche Verordnungen und Befehle einer Diktatur außer Kraft zu setzen seien. Allgemeines Völkerrecht tendierte so stärker als die ersten Proklamationen der 1945 in New York als Nachfolger des alten Genfer Völkerbundes gegründeten UNO dazu, die Souveränität von Nationalstaaten einzuschränken.

Der nächste Schritt war die Legitimierung von militärischen „humanitären“ Interventionen. Im nachhinein wurde eine solche Intervention in West und Ost trotz unterschiedlicher Interessenlagen akzeptiert, als Nordvietnam 1978 in Kambodscha einmarschierte und Pol Pots steinzeitkommunistische Ausrottung der eigenen Bevölkerung beendete. Von hier führt eine Linie auch hin zur Kosovo-Intervention der USA und ihrer Nato-Verbündeten. Das Bombardement Jugoslawiens, eines souveränenen Staats, der sich nicht im Kriegszustand mit den Interventionisten befand, war 1999 zur Verhinderung weiterer Massaker des Milosevic-Regimes an ethnischen Minderheiten zwar aus humanitären Gründen wieder moralisch legitimiert. Doch bewegte sich die gleichsam befreiungskriegerische Aktion angesichts differenzierterer völkerrechtlicher Debatten auf juristisch nicht völlig abgesichertem Terrain.

Interventionen in souveräne Nationalstaaten, das ist seit dem Ende des Kalten Krieges und des Ost-West-Konflikts internationaler Konsens, sie sollen – außer zur eigenen Verteidigung – nur durch ein Mandat der Vereinten Nationen legitimierbar sein. Es herrscht dann, weil es um eine Ermächtigung zur Gewaltanwendung geht, der völkerrechtliche Ausnahmezustand, den als Souverän die Völkergemeinschaft selbst verhängt. Gründe für diese Ermächtigung auch zum Krieg wären vor allem wieder massenhafte und systematische Verletzung von Menschenrechten – wobei hier zwischen den westlichen Demokratien und Diktaturen in Afrika oder Asien im Einzelnen viele Differenzen bestehen.

Ein wesentlicher Effekt der Globalisierung ist allerdings das wachsende kosmopolitische Bewusstsein, auf einem einzigen Planeten eine einzige Menschheit zu sein. Menschenrechte wie die personale Unversehrtheit und Freizügigkeit sind universell – und ein Gefangener spürt den Schmerz der Folter auf der ganzen Welt gleich. Der besonders von China gebrauchte Verweis auf „soziokulturelle Unterschiede“ geht hier ins Leere; ebenso kann die fundamentalistisch islamische Welt ihre manifeste Diskriminierung von Frauen immer weniger mit religiösen und kulturellen Traditionen begründen.

Schwer aber wird es für den Westen, der sich weltweit mit autoritären oder diktatorialen Staatsformen konfrontiert sieht (und mit diesen politisch und wirtschaftlich kooperiert), über eine fundamentale Menschenrechtspolitik hinaus die Einführung parlamentarischer, rechtsstaatlicher Demokratien zu erzwingen. In den von Israel besetzten Gebieten ist eine solche befriedende Lösung zum Aufbau eines palästinensischen Nationalstaats durch das Versagen jeglicher Nahostpolitik bisher nicht gelungen. Und das soll nun im Irak das Ziel sein?

Wünschenswert wäre das. Aber allein für den Sturz Saddams und einen von Präsident Bush als jüngstes Kriegsziel genannten „Regimewechsel“ wird es, falls der am Montag erwartete Blix-Bericht nicht sensationelle neue Beweise für eine von Bagdad ausgehende Weltbedrohung liefert, kaum ein Mandat der UN geben. Ein anglo-amerikanischer Alleingang würde dann das Stigma eines Angriffskrieges tragen – anders als alle anderen Großinterventionen der USA seit 1945.

Was in Vietnam geschah

In Korea, Vietnam und beim ersten Golfkrieg 1991 haben die Vereinigten Staaten jeweils auf vorangegangene militärische Interventionen geantwortet und sind ihren angegriffenen oder (wie Kuwait) überfallenen Verbündeten – aus welchen Interessenlagen auch immer – zur Hilfe geeilt. Im Dschungel von Vietnam wurde dann, darum war der Krieg im Westen so umstritten, der auch im Völkerrecht geltende Grundsatz der Verhältnismäßigigkeit bei immer höheren Opfern unter Kombattanten und Zivilisten nicht mehr gewahrt – deshalb zogen die USA am Ende unter Verlusten ab. Und im Kosovo: da handelte Amerika stellvertretend für jenes Europa, das zuvor jahrelang untätig und unfähig dem Morden der Schergen Milosevics und Karadzics in Bosnien zugesehen hatte.

Auch der Afghanistan-Krieg hat 2002 die Schwäche Europas nur kaschiert. Zwar war von der Nato der „Bündnisfall“ ausgerufen worden und völkerrechtlich war der Angriff auf die Urheber des 11. September (und die sie deckende Taliban-Junta) legitimiert. Zudem wurde ein zerrüttetes Land und eine gedemütigte Bevölkerung vorerst befreit. Aber die europäischen Natopartner der USA handelten unter starkem Gegendruck in ihren eigenen Ländern: Alteuropäischer Antiamerikanismus verband sich mit einer Friedensbewegung, die – im Grunde apolitisch – zu Osama bin Laden allenfalls die Kriminalpolizei und den Staatsanwalt schicken wollte, mit der Strafprozessordnung unterm Arm.

Das weiß und sorgt natürlich auch die Bush-Administration, die nach dem 11. September wie noch keine andere Regierung auf bisher nur als Science-Fiction denkbare Herausforderungen antworten muss. Und doch könnten Bush, Cheney und Rumsfeld sehr bald schon die Kälte der eigenen Machtpolitik spüren. Schon jetzt ist der Aufwand und Aufmarsch, um als Weltmacht eine Wüstendiktatur und letztlich nur die Stadt Bagdad zu besiegen, schier grotesk. Und diese Macht setzt zwar einen vermutlich nicht mehr aufhaltsamen Mechanismus in Gang (andernfalls wäre der Gesichtsverlust ebenso grotesk). Doch schafft die Macht des Faktischen noch kein neues, universelles Völkerrecht. Eine Politik, die Angriff als die beste und nicht als die letzte Verteidigung versteht, gerät in einer immer komplexeren, kosmopolitischeren Welt ohne Allmacht sehr schnell an ihre Grenzen. Schon in Nord-Korea.

Zudem müssten die USA im Rahmen einer neuen weltweiten Sicherheitspolitik nicht nur militärisch dominieren, sondern auch zivilisatorisch-demokratisch wieder eine Attraktion darstellen. Was aber Bürgerrechte, was Freiheit und Kultur im Alltag angeht, sind Europas Demokratien dem immer regulierteren, von eigenen Fundamentalismen und Bigotterien geprägten Bush-Amerika so überlegen wie noch nie seit den Zeiten der Prohibition oder der McCarthy-Ausschüsse.

Auch darum brauchen sich heute beide Kontinente – in der einen neuen Welt.

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