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Kultur: Anteilnahme

Suhrkamp: Gesellschafter mit Übernahmeangeboten.

Ob sich die streitenden Suhrkamp-Gesellschafter in den nächsten Wochen doch noch auf einen Mediator einigen? Das wäre eine echte Sensation, gerade nach den jüngsten Meldungen, in denen von gegenseitigen Übernahmeangeboten die Rede ist. Diese vorgeblichen Angebote beweisen nur einmal mehr, wie weit die Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung als Mehrheitsgesellschafter des Verlags (61 Prozent) und Hans Barlachs Winterthur Medienholding AG (39 Prozent) auseinanderliegen, nicht zuletzt finanziell. Laut „Spiegel“ hat die Familienstiftung Hans Barlach schon mehrfach angeboten, seine Anteile für 8 Millionen Euro zu übernehmen, wovon dieser jedoch noch nie etwas gehört haben will. Umgekehrt soll Barlach die Anteile der Familienstiftung für stolze 50 Millionen Euro übernehmen wollen, was wiederum die Familienstiftung mit dem Hinweis ablehnt, ihre Anteile seien unverkäuflich.

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Zahlen hinter den Zahlen. Hans Barlach scheint den Wert des Verlags auf 75 bis 80 Millionen Euro zu taxieren, die Familienstiftung dagegen auf gerade einmal 20 Millionen. Eine Schätzung des Verlagswertes von unabhängiger dritter Seite, zu der die Familienstiftung bereit sein soll, lehnt Hans Barlach angeblich ab. Das Branchenmagazin „buchreport“ wiederum schätzt den Jahresumsatz 2011 des Suhrkamp Verlags auf knapp 40 Millionen Euro.

Nimmt man an, dass die Familienstiftung am liebsten so weitermachen würde wie bisher, nur ohne ihren bisherigen Minderheitsgesellschafter, dann ist dieser Hans Barlach weiterhin die große Unbekannte im Suhrkamp-Streit: Was will er? Mehr Geld für seine Anteile? Die Macht beim Verlag? Nicht verlieren? Oder ist es wirklich die Sorge um das ökonomische Wohlergehen des Verlags? Und was macht Barlach, wenn er das Sagen im Verlag tatsächlich bekommt, ihm die Autoren aber davonlaufen? Das ist gut möglich, nachdem vergangene Woche 70 Suhrkamp-Autoren eine öffentliche Erklärung zugunsten von Ulla Unseld-Berkéwicz abgegeben haben. Am 13. Februar wird in Frankfurt das Urteil über die jeweiligen Ausschlussklagen der Gesellschafter und über den Verlagsauflösungsantrag von Barlach gesprochen. gbar

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