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Kultur: Anti-Terror-Paket: Ab ins Raster - Wie Verdächtige gesucht werden

Bei der Rasterfahndung werden Daten aus verschiedenen Beständen abgeglichen, darunter auch solche, die den Ermittlern normalerweise nicht zur Verfügung stehen. Dies dient der Erstellung eines Musters nach dem vermuteten Profil von Verdächtigen.

Bei der Rasterfahndung werden Daten aus verschiedenen Beständen abgeglichen, darunter auch solche, die den Ermittlern normalerweise nicht zur Verfügung stehen. Dies dient der Erstellung eines Musters nach dem vermuteten Profil von Verdächtigen. Je nach Fall kann es sein, dass riesige Personengruppen mittels des computergestützten Verfahrens überprüft werden. So besteht die Gefahr, dass auch die Daten vieler Nichtbeteiligter erhoben werden. In Deutschland wurde die Rasterfahndung Mitte der 70er Jahre vom damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, im Kampf gegen den RAF-Terrorismus entwickelt. Zu den Kriterien des Abgleichs gehörte damals, ob jemand seine Stromrechnung bar bezahlt. So wollte man konspirative Wohnungen ausfindig machen. Das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität hat 1992 mit Paragraf 98a der Strafprozessordnung die rechtliche Grundlage zur Rasterfahndung geschaffen. Aus Datenschutzgründen darf die umstrittene Methode aber nur bei Straftaten mit erheblicher Bedeutung angewendet werden. Sie ist nur zulässig, wenn andere Mittel erheblich weniger erfolgsversprechend wären oder die Strafverfolgung wesentlich erschweren würden. Zudem muss die Anordnung eines Richters vorliegen.

dak

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