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Kultur: Auslandseinsätze der Bundeswehr: Auf Befehl

Bundeswehr, das klingt nach Demokratie und Mitbestimmung wie Bundestag und Bundesrat. Doch bei den deutschen Streitkräften könnten die Volksvertreter und mit ihnen ihre Wähler bald weniger mitzureden haben.

Bundeswehr, das klingt nach Demokratie und Mitbestimmung wie Bundestag und Bundesrat. Doch bei den deutschen Streitkräften könnten die Volksvertreter und mit ihnen ihre Wähler bald weniger mitzureden haben. Der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble präsentierte am Wochenende einen Vorschlag, der die Bundeswehr bei internationalen Einsätzen handlungsfähiger machen soll: Die Regierung soll deutsche Truppen künftig auch ohne Zustimmung des Parlaments zu internationalen Einsätzen schicken können. Marsch auf Befehl also statt Marsch auf Beschluss.

Kanzler Gerhard Schröder hat diese Idee bereits mit einem Attribut geadelt, das jeden zusammenzucken lassen müsste, der die Bundeswehr im konservativen Sinne fest in der Bevölkerung verwurzelt sehen möchte. Er findet Schäubles Vorschlag "interessant". Wenn Schröder so redet, heißt das: Es ist an der Zeit, einen Zopf abzuschneiden.

Zum Thema Online-Umfrage: Soll sich die Bundeswehr am Mazedonien-Einsatz der Nato beteiligen? Chronologie: Auslandseinsätze der Bundeswehr Sollte sich nach der Mazedonien-Entscheidung tatsächlich eine Mehrheit für den Vorstoß finden, hätte sich die Bundeswehr zwar nur von einer kurzen Tradition verabschiedet. Es könnte aber das Signal sein, sich auch von viel längeren Traditionen zu verabschieden. Die für Deutschland typische Nachkriegsdemokratie hat sich nirgends länger gehalten als bei der Bundeswehr. Jetzt stellt sich die Frage, ob sie dort bis zum letzten Mann verteidigt wird.

Die kurze Tradition besteht seit 1994. In einer umstrittenen und entsprechend knappen Entscheidung gestattete das Bundesverfassungsgericht der Bundeswehr, sich an internationalen Einsätzen "out of area" zu beteiligen. Das Urteil war eine kleine Revolution. Bis dahin steckten die Streitkräfte in einem engen verfassungsrechtlichen Korsett. Die Einschnürung war die Konsequenz aus dem heftigen Streit um die Wiederbewaffnung Anfang der 50-er Jahre. Er endete mit dem Beitritt zu den Brüsseler Verträgen der Nato und der Westeuropäischen Union. Innenpolitisch wurde die Bundeswehr aufgebaut und die so genannte Wehrverfassung in das Grundgesetz eingefügt. Wichtigste Bestandteile waren die allgemeine Wehrpflicht und ein Numerus Clausus an Einsatzmöglichkeiten - Verteidigungsfall, Spannungsfall, Notstand. Immer galt: Ohne die Stimmen des Parlaments sind den Soldaten die Hände gebunden.

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe suchte und fand angesichts der sich häufenden Missionen von Nato und Vereinten Nationen eine rechtliche Grundlage außerhalb dieses Katalogs. Wenn sich der Bund entsprechend Artikel 24 Grundgesetz in ein "System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen" darf, müsse er auch die Aufgaben übernehmen, die damit verbunden sind. Auf die Mitgliedschaft in der Nato bezogen hieß das: Wer bellt, muss auch beißen.

Das Gericht koppelte sein Plazet für bewaffnete Einsätze jedoch an die Zustimmung des Parlaments. Im Bundestag spielt sich seitdem für jedes Auslands-Mandat eine Debatte ab, die das Grundgesetz eigentlich nur für den großen Krisenfall vorausgesehen hatte. Und ein weiterer Unterschied: Die Parlamentarier müssen nicht die Dinge im Land beurteilen, sondern die militärische Lage fern der Heimat.

Praktisch ist an der Maßgabe des Verfassungsgerichts deshalb nichts. Es geht den Richtern um das demokratische Prinzip, bei wichtigen Entscheidungen wenn schon nicht das Volk, so doch wenigstens seine Vertreter zu befragen - auf die häufige Gefahr hin, dass sie in der Sache selbst so genau nicht Bescheid wissen. Wie es die derzeitige rot-grüne Regierung mit diesem Prinzip hält, ist heftig umstritten, vor allem in der Außenpolitik. Ein Machtwort wird bald hierzu erwartet. Wieder soll es aus Karlsruhe kommen.

Dort wehrt sich die PDS-Fraktion mit einer Organklage gegen die Bundesregierung. Schröders Koalition hatte das neue "Strategische Konzept" der Nato gebilligt, ohne vorher das Parlament zu fragen. Die Nato betrachtet ihr Konzept als Grundlage für neuen Formen der militärischen Krisenreaktion. Jede Form von Bedrohung und Sicherheitsgefährdung im euro-atlantischen Raum rechtfertigt danach frühzeitige Interventionen - auch über das eigentliche Bündnisgebiet hinaus. Die PDS sieht darin eine faktische Änderung des Nato-Vertrags. Weil dieser "politische Beziehungen des Bundes regelt", wie es im Grundgesetz heißt, hätte der Bundestag dann aber zustimmen müssen.

Der Bundestag hätte zweifellos zugestimmt. Das beweist schon die Tatsache, dass er der Regierung im Karlsruher Verfahren beigesprungen ist. Es handelt sich also wirklich um einen Prinzipienstreit. Im Juni wurde er verhandelt, ein Urteil gibt es möglicherweise im Herbst. Die harten Fragen der Richter zeigten, dass die PDS so schlecht nicht argumentiert haben kann.

Um ihr Schicksal als demokratische Armee kämpft die Bundeswehr aber noch an anderer Front. Trotz schützender Worte des Verteidigungsministers Scharping gerät die Wehrpflicht immer stärker in Bedrängnis. Einst sollte sie die Kasernen mit Bürgergeist durchdringen, heute, behaupten ihre Gegner, produziere sie vor allem Ungerechtigkeit. Spätestens wenn aufgrund der schwindenden Kapazitäten nur noch jeder fünfte junge Mann einberufen werden könnte, sei sie nicht mehr zu halten, prophezeit der FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt.

Es geht um Gerechtigkeit. Und in diesem Punkt könnte auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mitreden wollen, der bereits das Recht für Frauen erzwang, in Deutschland an der Waffe dienen zu dürfen. Ihm liegt das Verfahren eines jungen Mannes vor, der die Ungleichbehandlung gegenüber Frauen rügt: Sie dürften jetzt zum Bund, müssten aber nicht. Kommt er damit durch, müssten künftig auch Frauen einberufen werden. Das aber ist kaum denkbar. Die Wehrpflicht-Armee nach bundesrepublikanischem Muster wäre an ihrer eigenen Demokratie erstickt.

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