zum Hauptinhalt

Sammlung Sachs: Streit um die Venus

Plakatsammlung Sachs: Ein Erbe klagt gegen das Deutsche Historische Museum. Der Sohn des einstigen Sammlers Hans Sachs will ein Filmposter auf dem Marlene Dietrich zu sehen ist, zurück haben.

Der Streit um die Plakatsammlung des jüdischen Berliner Sammlers Hans Sachs, die im Deutschen Historischen Museum (DHM) aufgewahrt wird, geht in eine neue Runde. Peter Sachs, der Sohn des 1974 verstorbenen Hans Sachs, will das DHM vor dem Berliner Landgericht auf Herausgabe eines Filmposters aus dem Jahr 1932 für den Film „Die blonde Venus“ mit Marlene Dietrich verklagen. Noch allerdings ist vom Kammergericht keine Eingangsbestätigung zu erhalten. Der Berliner Rechtsanwalt Matthias Druba, der für Peter Sachs tätig ist, hat die Klage jedoch am Montag abgegeben.

Peter Sachs hatte 2005 seine Rückgabeansprüche geltend gemacht. Im Januar 2007 hatte die von beiden Seiten zur Schlichtung angerufene Limbach-Kommission den Anspruch abgelehnt. Ausschlaggebend dafür sei der in mehreren Dokumenten erkennbare Wille des Sammlers gewesen, dass er seine Ansprüche auf die 1938 von der Gestapo beschlagnahmte Sammlung mit der 1961 von der Bundesrepublik bezahlten Entschädigung in Höhe von 225 000 Mark als abgegolten ansieht, hieß es in der Begründung. Diese Begründung jedoch habe Peter Sachs nicht zufriedengestellt, so Sachs-Anwalt Druba. Peter Sachs zufolge habe sein Vater mit diesen Äußerungen lediglich auf die Unmöglichkeit reagiert, die DDR zur Herausgabe der Sammlung zu bewegen. Die Kommissionsbegründung habe für den Sohn so geklungen, als ob der „Räuber“ dem Beraubten erkläre, er habe doch eigentlich froh zu sein, dass er beraubt worden sei, spitzt der Anwalt zu. Peter Sachs habe sofort entschieden, juristisch weiter vorgehen zu wollen.

Der Fall Hans Sachs war der zweite Fall gewesen, in dem die Limbach-Kommission zur Schlichtung einer RaubkunstFrage angerufen worden war. Welche juristische Wirkung die Entscheidung der Kommission hat, auch darüber werden die Gerichte nun zu befinden haben – eine für die Zukunft nicht nur der Kommission folgenreiche Frage. Museumssprecher Rudolf Trabold gab der Klage angesichts der Kommissionsentscheidung wenig Erfolgschancen. Nach Ansicht des DHM haben beide Parteien sich schriftlich verpflichtet, die Empfehlung der Kommission als bindend zu betrachten – zumindest moralisch.

Die Klage auf Rückgabe des DietrichPlakats sei ein Musterprozess, so Druba. Er gehe davon aus, dass im Fall einer positiven Entscheidung die Bundesrepublik die gesamte Sammlung herausgibt, im Gegenzug gegen die Rückerstattung der damaligen Entschädigungssumme. Erhalten sind im DHM rund 4300 von ursprünglich 12500 Plakaten. Ihr Verkaufspreis wird auf 13 bis 40 Millionen Euro geschätzt.

Christina Tilmann

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false