zum Hauptinhalt
Bücher, nichts als Bücher in der Amerika Gedenkbibliothek in Berlin.

© picture alliance / dpa

Autoren und Verlage einigen sich: Freund oder Feind

Laut Bundesgerichtshof müssen Verlage ihren Autoren Tantiemen zurückzahlen. Doch nun haben sich die Mitglieder der VG Wort auf eine Zwischenregelung geeinigt.

Von Gregor Dotzauer

Der Schock, der vor allem Kleinverlegern in die Glieder fuhr, nachdem der Bundesgerichtshof sie zur Rückzahlung von Ausschüttungen der VG Wort aus den Jahren 2012 bis 2015 verdonnert hatte, sitzt seit Samstag etwas weniger tief. An der grundsätzlichen Gemengelage zwischen Autoren und Buchverlagen hat das bei einer Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft beschlossene Stundungs- und Abtretungsverfahren allerdings nichts geändert. Es geht um eine Summe von 96 Millionen Euro, die deutsche Verlage in diesem Zeitraum aus Zweitverwertungsrechten erhielten. Die zum 30. November ablaufende Zahlungsfrist kann nun auf Antrag bis Ende 2017 verlängert werden. Darüber hinaus können Autoren, denen die Gelder nach dem Urteil nun zustehen, anonym auf ihre Ansprüche verzichten: Die Verlage sollen dabei keinen direkten Druck ausüben dürfen.

Autoren können verzichten, anonym

Die VG Wort übernimmt in Deutschland treuhänderisch die Verteilung urheberrechtlicher Vergütungsansprüche von rund 400 000 Autoren und 10 000 Verlagen. Was bisher an Einnahmen aus Pressespiegeln und Kopierabgaben geteilt wurde, bei wissenschaftlichen Werken hälftig, bei belletristischen im Verhältnis 70:30, soll seit 2012 ganz alleine den Autoren zustehen. Das bisherige Modell, das auch die Leistung von Verlagen anerkannte, wurde gekippt – vor allem auf Initiative des Juristen Martin Vogel und des Journalistenverbands Freischreiber.

Das Problem ist, dass die Partnerschaft von Autor und Verlag eigentlich in jedem einzelnen Fall bewertet werden müsste – wobei beide Seiten gut daran tun, dies nicht öffentlich zu verhandeln. Von der Korrektur sachlicher Fehler über die stilistische Glättung bis zum Ghostwriting leisten Lektoren und Verlage manchen Autoren Dienste, die das fertige Buch nicht unbedingt erkennen lässt. Und Buchgestalter, Presseleute, Webdesigner und Lizenzabteilungen sorgen dafür, dass das Produkt seinen Weg zu den Lesern findet. Zugleich gibt es vor allem im Wissenschaftsbereich Verlage, die von ihren Autoren die Druckkostenübernahme einfordern, Manuskripte unredigiert in Satz geben und sich einen Teufel um das Schicksal des einzelnen Buches scheren.

Urheberrecht muss novelliert werden

Die Zerreißprobe, vor der die VG Wort stand, mag verschoben sein. Der Druck, der erst mit der Novellierung des Urheberrechts abnehmen wird, hält an. Schon vor einem Jahr erklärten namhafte Autoren und Verleger in einem Offenen Brief an Justizminister Heiko Maas, sich nicht auseinanderdividieren lassen zu wollen. Die geplante Ausstiegsklausel für die schnelle Möglichkeit zum Verlagswechsel, hieß es, sei kontraproduktiv. Eine Passepartout-Lösung wird es nicht geben. Manchmal hilft es auch schon, sich einfach in die Situation des anderen hineinzuversetzen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false