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Kultur: Bayer AG: Nach oben offen: Wieso hohe Entschädigungen vor allem in den USA möglich sind

Das Muster ist immer dasselbe. Ob Zwangsarbeiter-Entschädigung in Deutschland, Concorde-Absturz in Frankreich oder Seilbahn-Katastrophe in Österreich: Als erstes wird von den Betroffenen geprüft, ob sie nicht Klage in den Vereinigten Staaten erheben können.

Das Muster ist immer dasselbe. Ob Zwangsarbeiter-Entschädigung in Deutschland, Concorde-Absturz in Frankreich oder Seilbahn-Katastrophe in Österreich: Als erstes wird von den Betroffenen geprüft, ob sie nicht Klage in den Vereinigten Staaten erheben können. Das ist auch jetzt nicht anders, im Fall Bayer. Denn in den USA gibt es keine Haftungs-Obergrenzen. Den Opfern schadhafter oder gefährlicher Produkte werden dort zum Teil astronomische Geldsummen zugesprochen. Vor wenigen Wochen erst wurde ein Tabakkonzern zu einer Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von drei Milliarden Dollar an einen einzigen Raucher verurteilt. Relativ hoch sind die Beträge erfahrungsgemäß auch in Medikamenten-Prozessen. Das US-Unternehmen "American Home Products" etwa nahm vor vier Jahren sein Diät-Mittel aus dem Verkehr, nachdem Herzkrankheiten als Nebenwirkung diagnostiziert worden waren. An die Leidtragenden mussten insgesamt 12,25 Milliarden Dollar gezahlt werden.

Außerdem können Unternehmen in den USA für jede Wirkung ihres Produktes zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig von der Frage, ob die Gefährdungen zum Zeitpunkt der Herstellung und des Vertriebs bekannt gewesen waren. Was zählt, ist allein die Tatsache, ob ein Produkt ursächlich für den Schaden des Verbrauchers war. Der Nachweis der Fahrlässigkeit erhöht zwar die entsprechende Strafsumme, ist aber für die Verurteilung selbst nicht erforderlich. mal.

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