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Kultur: Berliner Kultur: Bund und Land: Vertrag für Berlin perfekt

Nach einem Gespräch zwischen Berlins Kultursenator Christoph Stölzl, Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin und einem Vertreter des Bundesfinanzministeriums herrscht nun weitgehende Einigung. Der Vertrag wird voraussichtlich in den nächsten Wochen unterzeichnet.

Nach einem Gespräch zwischen Berlins Kultursenator Christoph Stölzl, Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin und einem Vertreter des Bundesfinanzministeriums herrscht nun weitgehende Einigung. Der Vertrag wird voraussichtlich in den nächsten Wochen unterzeichnet. Umstritten war die vom Bundesfinanzministerium geforderte Überschreibung der Liegenschaften aller künftigen Bundeseinrichtungen. Der jetzigen Einigung zufolge sollen das Jüdische Museum, das Haus der Kulturen der Welt, der Martin-Gropius-Bau und die ehemaligen Freie Volksbühne als Haus der Berliner Festspiele dem Bund kostenlos vom Land Berlin zur Verfügung gestellt werden. Der Vertrag soll auf vier Jahre befristet sein.

Streitfall Jüdisches Museum

Auch die Bundesstiftung "Jüdisches Museum Berlin" hat ihre erste parlamentarische Hürde genommen: Der Gesetzentwurf passierte am Mittwoch den Kulturausschuss des Bundestages, gegen die Stimmen der Opposition. Die Vertreter von Union, FDP und PDS bemängelten, dass die Geschäftsgrundlage für die Stiftung - der Hauptstadtkulturvertrag - noch nicht gewährleistet sei. Ein Einwand, der jetzt vom Tisch sein dürfte. Zum anderen wurde ein Änderungsantrag der Union abgelehnt, wonach die Stiftung eng mit den Einrichtungen des Holocaust-Mahnmals und der "Topografie des Terrors" verbunden werden solle. Dabei hatte Nida-Rümelin noch im März erklärt, dass es "ganz außer Zweifel" einen engen Zusammenhang zwischen den drei Institutionen gebe. Norbert Lammert, kulturpolitischer Sprecher der CDU /CSU, befürchtet nun, dass die Ablehnung zu "unverantwortlichen Mehrfachangeboten und unnötigem personellen und finanziellen Aufwand" führe. Strittig ist auch die Forderung der Union, dass der Bundestag mit Sitz und Stimme in einem der Stiftungsgremien vertreten sein möge.

Das Stiftungsgesetz soll am 21. Juni im Parlament verabschiedet werden. Nach den jüngsten Turbulenzen im Kulturausschuss ist allerdings zu erwarten, dass es nicht einfach durchgewunken, sondern erneut debattiert wird, bevor es am 13. Juli dem Bundestag vorgelegt wird. Bislang ist vorgesehen, dass das Bundesgesetz zeitgleich mit dem Gesetzentwurf zur Auflösung des Landesstiftung am 1. September in Kraft tritt. Das Jüdische Museum soll am 9. September eröffnet werden.

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