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Bücher des Suhrkamp Verlags.

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Update

Beschluss aus Karlsruhe: Suhrkamp Verlag darf in Aktiengesellschaft umgewandelt werden

Die Umwandlung des Suhrkamp Verlages in eine Aktiengesellschaft galt eigentlich nur noch als reine Formsache - bis Hans Barlach Einspruch einlegte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen Barlach entschieden.

Es war der 10. Dezember 2012, als das Berliner Landgericht in einem Urteil die Ablösung der Suhrkamp-Geschäftsführung verfügte und diese auch zu Schadenersatzzahlungen dem Verlag gegenüber verpflichtete, wegen der Vermietung der Privatvilla von Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz an den eigenen Verlag. An ein noch so loses Übereinkommen, geschweige denn an eine Zusammenarbeit zwischen dem Minderheitengesellschafter des Verlags, Hans Barlach, und der von Ulla Unseld-Berkéwicz geführten Unseld-Familienstiftung, war seit diesem Tag nicht mehr zu denken. Und das Ende des Suhrkamp Verlags, wie wir ihn viele Jahrzehnte kannten, schien realistisch und nahe.

Zwei Jahre und unzählige Klagen, Berufungen, Beschwerden, Insolvenzanträge und Urteile später existiert der Suhrkamp Verlag weiterhin, mit Ulla Unseld-Berkéwicz als Geschäftsführerin – doch noch immer ist nicht entschieden, ob die eingeleitete Insolvenz rechtmäßig war und ob der Verlag sich nun von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln darf. Hans Barlach hatte 2013 eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil er durch das seiner Meinung unlautere, allein ihm Schaden zufügende Insolvenzverfahren seine Rechte als Minderheitengesellschafter und damit Miteigentümer des Verlags nicht gewahrt sah.

Karlsruhe lehnt den Eilantrag von Barlach ab

Und Barlach hatte, als der Insolvenzplan im Oktober dieses Jahres vom Berliner Landgericht bestätigt wurde, zusätzlich in Karlsruhe den Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt, um die Umsetzung des Insolvenzplans und damit die Umwandlung der Verlagsrechtsform zu verhindern. Vor zwei Wochen haben die Karlsruher Richter genau diese Anordnung „befristet“ erlassen und die Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft zumindest bis zum 21.Dezember gestoppt.

Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die Umwandlung weitergehen kann und wies damit den Eilantrag von Barlach ab. Die Verfassungsrichter nahmen eine sogenannte Folgenabwägung vor: Wenn die Umwandlung jetzt nicht weiter gehen könne, sei der Schaden für Verlag, Arbeitnehmer und Gläubiger erheblich größer als die Nachteile Barlachs bei Vollzug des Sanierungsplans.

An Kummer und langwierige Hängepartien hat man sich bei Suhrkamp jedenfalls gewöhnt; Gottvertrauen, Gelassenheit und Coolness scheinen inzwischen zu den obersten Suhrkamp-Mitarbeiterpflichten zu gehören. Zumal der Bücherfrühling 2015 beginnt und im Januar neue Romane von Stephan Thome und Louis Begley beworben und an die Leserschaft gebracht werden wollen.

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