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Kultur: Betriebsverfassungsreform: Europa im Vergleich

In Sachen Mitbestimmung ist Europa nicht geeint. Einige Beispiele: Niederlande: Ab 35 Mitarbeitern können Arbeitnehmer so genannte Unternehmensräte wählen.

In Sachen Mitbestimmung ist Europa nicht geeint. Einige Beispiele:

Niederlande: Ab 35 Mitarbeitern können Arbeitnehmer so genannte Unternehmensräte wählen. Der Unternehmer muss regelmäßig Rechenschaft ablegen, etwa über Personalplanung und Bildungsmaßnahmen. Eine ähnliche Regelung gibt es in Dänemark.

Österreich: Die Rechte der Betriebsräte ähneln denen in Deutschland. Schon jenseits einer Firmengröße von 150 Mitarbeitern - bei uns sind es noch 300 - müssen Betriebsräte freigestellt werden.

Frankreich: Hier hängen die Mitwirkungsmöglichkeiten von der Größe des Betriebs ab. Die Personalvertreter haben wenig Macht. Ihr wichtigstes Recht ist, über betriebliche Maßnahmen unterrichtet zu werden. Halten die Betriebsräte geplante Maßnahmen für schädlich, können sie rechtliche Schritte einleiten.

Großbritannien: Arbeitnehmervertreter haben kaum Mitspracherechte. Gewerkschaftliche Vertrauensleute sind eher eine Beschwerdeinstanz.

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