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Kultur: Bundesregierung verlängert Urheberschutz

Musiker, Sängerinnen und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre.

Musiker, Sängerinnen und andere ausübende Künstler erhalten einen längeren Urheberschutz auf ihre Werke. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verlängerung der Schutzdauer für die Rechte an Musikaufnahmen von 50 auf 70 Jahre. Außerdem sollen die Künstler an Zusatzeinnahmen von Plattenfirmen beteiligt werden. Bei Musikwerken mit Text soll die Schutzfrist von 70 Jahren nicht mehr getrennt für Komponist und Textdichter gelten, sondern solange einer der beiden Urheber noch am Leben ist. Mit der Reform des Urheberrechtsgesetzes wird eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann sieht in der Verlängerung der Schutzdauer einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Absicherung von Musikern im Alter. „Künftig stehen ihnen die Einnahmen aus ihrer Arbeit während des gesamten Lebens zur Verfügung,“ sagte er. Auch die Piratenpartei begrüßte dies. Ihr stellvertretender Bundespressesprecher Andreas Bogk forderte aber zugleich, dass „Nutzungsrechte grundsätzlich schneller an die Autoren zurückfallen“ sollten. Denn die Verträge mit den Verwertern seien meist so, dass die Künstler von zusätzlichen Einnahmen nichts abbekämen. Tsp

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