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Kultur: Bundesverfassungsgericht: Hüter des Grundgesetzes

Das Bundesverfassungsgericht wird angerufen, wenn Bürger, Gerichte oder Politiker Verstöße gegen das Grundgesetz vermuten. Es ist das oberste Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik.

Das Bundesverfassungsgericht wird angerufen, wenn Bürger, Gerichte oder Politiker Verstöße gegen das Grundgesetz vermuten. Es ist das oberste Organ der Verfassungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik. Das Gericht hat regulär 16 Richter (derzeit nur 15) und 230 Beschäftigte. Es besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen eines Landes angehören. Drei Richter jedes Senats müssen von einem obersten Bundesgericht stammen. Die Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag (in mittelbarer Wahl durch ein Wahlmännergremium) und vom Bundesrat gewählt, sowie vom Bundespräsidenten ernannt und vereidigt. Zu ihrer Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ihre Amtszeit dauert zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Den Vorsitz in den beiden Senaten führen die Präsidentin (derzeit Jutta Limbach) und der Vizepräsident (Hans-Jürgen Papier). Die Verteilung der Zuständigkeit zwischen erstem und zweitem Senat ist im Bundesverfassungsgerichts-Gesetz geregelt. Will ein Senat von der Rechtsprechung des anderen Senats abweichen, entscheidet das Plenum der Richter.

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