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Kultur: Caspar David Friedlich

Die beiden preußischen Kulturstiftungen einigen sich endlich über strittige Kunstwerke

Winterlich hell schien die Sonne in den großen Saal der Villa von der Heydt am Berliner Landwehrkanal, als sich die Cehfs der beiden preußischen Kulturstiftungen zur Vertragsunterzeichnung niedersetzten. Seit unvordenklichen Zeiten liegen die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) und die Staatlichen Schlösser und Gärten – seit 1995 Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg – im Streit über etliche Hundert Kunst- und Kulturgüter, die vor dem Krieg in diversen Schlössern ausgestellt waren, danach aber der SPK zur treuhänderischen Bewahrung zufielen. Die angestammten Häuser waren zerstört, wie die Stadtschlösser in Berlin und Potsdam, und/oder lagen nach 1949 auf dem Gebiet der DDR einschließlich Ost-Berlins.

Seit 1990 ist die Teilung Deutschlands samt preußischer Museen und Schlösser überwunden. Was also hätte näher gelegen, als Kunstwerke dorthin zurückzuführen, wo sie ihren historischen Kontext wiederfinden konnten? Doch so einfach liegen die Dinge nicht, sind doch die Museen selbst seit 1830 aus dem höfischen Kontext hervor- und seither eigene (Sammlungs-)Wege gegangen, während auf der anderen Seite die heutige Schlösserverwaltung nur mehr einen Teil der einstigen Preußenherrlichkeit betreut.

Seit Helmut Dorgerloh zum Generaldirektor der in Potsdam ansässigen Schlösserverwaltung avancierte, kam Bewegung in die verkeilten Fronten. Lange wurde auf Expertenebene gerungen, gestern nun konnte der schlussendlich erzielte Kompromiss unterzeichnet werden. Rund 500 „Positionen“ – unter denen sich im Einzelfall mehrere Objekte, ja Tausende von Büchern verbergen können – wurden gesichtet und den kunst- historisch gebotenen Standorten – ob Museum oder Schloss, Berlin oder Potsdam – zugeordnet. Das war für die überwiegende Mehrzahl der Fälle seit Jahren schon der Fall. Nun aber, so SPK-Präsident Klaus-Dieter Lehmann, sollte der Standortentscheidung auch die Eigentumszuweisung folgen – keine Leihgaben unter Eigentumsvorbehalt mehr, sondern klare Verhältnisse.

Nur im Ausnahmefall bedeutet das die Suche nach neuen Standorten. Das betrifft vor allem Carl Blechens Gemälde „Der Park der Villa d’Este in Tivoli“, das aus der Alten Nationalgalerie nach Schloss Charlottenburg wandert, weil es – so Museums-Generaldirektor Peter-Klaus Schuster – eine „höfische Szene des 17. Jahrhunderts darstellt, wie sie Friedrich Wilhelm IV. so sehr liebte“. Die Gemälde von Caspar David Friedrich hingegen sind bereits seit vergangenem Dezember aufgeteilt: Die beiden Pendants „Mönch am Meer“ und „Abtei im Eichwald“ zieren die Alte Nationalgalerie“, der im gleichen Großformat gemalte „Morgen im Riesengebirge“ gibt gemeinsam mit dem kleineren „Nebel im Elbtal“ im Schinkel-Pavillon am Schloss Charlottenburg den Blick auf die allegorische Landschaftsmalerei des Dresdner Romantikers frei.

Herausragende kunsthandwerkliche Objekte wie das Silberbuffet kommen, wie geplant, nach Schloss Köpenick, die vier früher in der Staatsbibliothek gehüteten Königs-Bibliotheken hingegen sind bereits in Charlottenburg und Potsdam, kurzum: Eigentlich gab es nur noch auf Dauer zu befestigen, was sich im Alltag bereits herausgebildet hatte. „Das ist eben das Überraschende“ – wiegelte Schuster elegant jeden Verdacht fortwirkender Kümmernisse beiseite –, „das es so einvernehmlich vonstatten ging“. Das unterstrichen denn auch beide Stiftungschefs und kündigten gleich noch eine Kommission an, die von nun an gemeinsame Vorhaben auf den Weg bringen soll. Was kann man einen Tag vor Weihnachten Besseres sagen!

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