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Heikles Thema: Das Cover und eine Innenseite des Heftes.

© Promo

Meinungsfreiheit: Gericht verteidigt Recht auf Comic-Satire

Die ehemalige französische Justizministerin wollte einen Comic über den Vater ihrer Tochter verbieten lassen. Jetzt entschied ein Gericht: Das Heft darf erscheinen.

Frankreichs Ex-Justizministerin Rachida Dati ist mit ihrem Versuch gescheitert, ein Comic-Heft über die Frage des Vaters ihrer vier Jahre alten Tochter gerichtlich verbieten zu lassen. Ein Richter in Versailles bei Paris wies einen Eilantrag der konservativen Europaabgeordneten auf ein Verbot des Heftes am Mittwoch zurück. Der Comic „Au nom des pères“ („Im Namen der Väter“) überschreite nicht die Grenzen der politischen Satire und verletzte nicht die Privatsphäre der Politikerin und ihrer Tochter.

In dem 48-seitigen Comic-Heft, das an diesem Donnerstag in die Läden kommen soll, geht es um die Frage, wer der Vater von Datis Tochter Zohra ist. Die 47-Jährige, die eine Zeit lang einer der Stars im Kabinett des damaligen konservativen Präsidenten Nicolas Sarkozy war, hatte ihre Tochter am 2. Januar 2009 zur Welt gebracht. Damals war sie noch Justizministerin. Über den Vater des Kindes schwieg die Politikerin beharrlich, was die Gerüchteküche brodeln ließ. Mehrere Politiker, darunter Spaniens Ex-Regierungschef José Maria Aznar, dementierten, Vater des Kindes zu sein.

Inzwischen will Dati den französischen Unternehmenschef Dominique Desseigne gerichtlich dazu zwingen, die Vaterschaft Zohras anzuerkennen. Der Multimillionär weigert sich aber. Im Dezember verdonnerte ein Gericht Desseigne zu einem Vaterschaftstest. In dem Comic-Heft kommen neben Dati und ihrer Tochter auch Desseigne und Sarkozy vor.

Der zuständige Richter in Versailles wies Datis Antrag auf ein Verbot des Comics auch mit dem Hinweis zurück, die Politikerin habe selbst seit vier Jahren für eine Medienberichterstattung über die Elternschaft ihrer Tochter Zohra gesorgt. Der Anwalt des Verlags, in dem der Comic erscheint, begrüßte den Richterspruch - und verpasste Dati einen verbalen Seitenhieb: „Es kommt vor, dass eine frühere Justizministerin sich zu sehr schlechten juristischen Einschätzungen verleiten lässt.“ (AFP)

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