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Cornelius Gurlitts Testament anerkannt: Der letzte Prozess

Bald dürfte die Geschichte Gurlitts vorüber sein. Das hilft vor allem auch den Opfern der Nazi-Kunsträuber

Das Verfahren um das Testament des Cornelius Gurlitt am Amtsgericht München steht vor dem Ende. Der Sachverständige kommt zu dem Ergebnis, dass keine medizinischen Gründe vorliegen, die gegen die Testierfähigkeit Gurlitts am Tag der Testamtentserrichtung im Januar 2014 sprechen. Eine Cousine Gurlitts hatte gegen das Testament geklagt, nach dem die millionenschwere Kunstsammlung ans Museum in Bern geht. Bis 1. Februar kann noch Einspruch eingelegt werden. Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte dazu: „Wenn das Sachverständigengutachten die Testierfähigkeit von Herrn Gurlitt für sein Erbe bestätigt, wäre das vor allem für die Opfer des Nazi-Kunstraubs eine große Erleichterung, weil Aufklärung, Provenienzforschung und vor allem die Restitution der fraglichen Werke dann viel unkomplizierter und zügiger geleistet werden können. Ich hoffe, dass dann auch Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.“ Cornelius Gurlitt war im Mai 2014 gestorben. In seinen Wohnungen waren zuvor über 1500 Kunstwerke entdeckt worden, die sein Vater Hildebrand Gurlitt in der Nazi-Zeit zusammengebracht hatte. Der Fund was eine Sensation und führte zur Einrichtung einer Taskforce, die nach Nazi-Raubkunst forschte.

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