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Kultur: Das unselige Erbe der Nazi-Zeit

Die Alte Nationalgalerie in Berlin gibt ein 1937 erworbenes Hauptwerk von Caspar David Friedrich an die Erben des Altbesitzers zurück – und erhält es fortan als Dauerleihgabe

Kraftvoll nahm Bundeskanzler Gerhard Schröder gestern Nachmittag die Treppen der Alten Nationalgalerie. Seine Körpersprache deutete auf Entscheidungsfreude. Und tatsächlich ist innerhalb der Staatlichen Museen und der sie tragenden Stiftung Preußischer Kulturbesitz etwas entschieden und zu einem guten Ende gebracht worden, das Besuch und Ansprache des Kanzlers verdiente: die glückliche Bewahrung des Gemäldes „Der Watzmann“ von Caspar David Friedrich. Seit 1937 in der Nationalgalerie, war es unlängst erst als Notverkauf unter Druck der Nazis erkannt und dementsprechend an die Erben rückübereignet worden.

Gestern wurde das 1824/25 geschaffene Werk ein zweites Mal der Nationalgalerie übergeben, diesmal als Dauerleihgabe des neuen Eigentümers Deka-Bank, einem Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe. Der Kanzler betonte gleich im ersten Satz seiner Ansprache, dass der Vorgang einzuordnen sei in die „moralische Verpflichtung Deutschlands“, das Unrecht der Nazi-Zeit so gut als möglich auszugleichen. Der Fall beleuchtet eines der heikelsten Kapitel der deutschen Museumsgeschichte – die Frage des „NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes“, kurz: der NS-Raubkunst.

Das Gemälde wurde 1937 von der Nationalgalerie über eine Auktion aus Berliner Privatbesitz erworben – „in gutem Glauben“, wie Nationalgalerie-Direktor Peter-Klaus Schuster in seiner Rede beiläufig anmerkte. Es war das Schlüsseljahr der nationalsozialistischen Kunstpolitik. Die deutschen Museen wurden mit der Aktion „Entartete Kunst“ tausender von Arbeiten nunmehr verfemter Künstler beraubt. Die „Neue Abteilung“ der Berliner Nationalgalerie im Kronprinzenpalais Unter den Linden musste schließen. Eberhard Hanfstaengl, seit Ende 1933 Direktor und Ende 1937 wegen seines Widerstandes gegen die Aktion „Entartete Kunst“ aus dem Amt gejagt, bemühte sich um Ankäufe deutscher Kunst des 19. Jahrhunderts. So erwarb er in seiner kurzen Amtszeit gleich vier Werke C.D. Friedrichs (1774-1840), der im NS-Sprachgebrauch als Vertreter einer „nordisch-männlichen Romantik“ galt, im übrigen aber nicht zu Hitlers (süddeutsch-wienerischen) Lieblingskünstlern zählte.

Dieser Ankauf vom Vorbesitzer, einem Berliner Bürger namens Martin Brunn, muss – worüber es offenbar Dokumente der Gestapo gibt – nicht freiwillig erfolgt sein. Über die Lebensumstände und das persönliche Schicksal Brunns haben sich die Familienerben Stillschweigen ausbedungen. Nur soviel: Er erzielte zwar den durchaus respektablen Erlös in Höhe von 30000 Reichsmark, den Hanfstaengl nur mit einem Zuschuss aus der Reichskanzlei (!) aufbringen konnte, musste davon aber die unsägliche „Reichsfluchtsteuer“ bezahlen, um vor der NS-Judenverfolgung emigrieren zu können.

Die Erben machten Eigentumsansprüche geltend. Ihnen wurde im vergangenen Jahr nach dem 1999 vom Preußen-Stiftungsrat verabschiedeten Beschluss über die Rückgabe von NS-Raubkunst stattgegeben. Der Beschluss – Stiftungs-Chef Klaus-Dieter Lehmann wiederholte ihn gestern in freier Formulierung – ermächtigt den Präsidenten zu „einvernehmlichen Lösungen“ und „akzeptiert hierbei auch eine Herausgabe der Kunstwerke unabhängig davon, ob dies zwingende Folge einer gesetzlichen Regelung ist“.

Im Klartext besagt die Selbstverpflichtung der Stiftung, im Zweifelsfall stets und ohne Gerichtsurteil zugunsten eines Anspruchsstellers zu entscheiden. Dabei geht es insbesondere um jüdische Alteigentümer, deren Kunstschätze entweder beschlagnahmt oder, wie vor 1938 üblich, unter dem Anschein des rechtmäßigen Verkaufs abgepresst wurden. So schrieb Lehmann in der Beschlussvorlage 1999, dass die einstige Förderung der Preußischen Museen „gerade von jüdischen Mäzenen“ die heutige Stiftung dazu aufrufe, „diese empfangene Großzügigkeit durch großzügigen Gebrauch der Entscheidungsfreiheit zu entgelten“.

Im Falle des „Watzmann“ – dessen sicherlich zweistellige Millionenhöhe gestern gleichfalls als Staatsgeheimnis behandelt wurde – konnte durch das Engagement der Deka-Bank eine Lösung gefunden werden, die die durch ihre Bauvorhaben angespannten Stiftungs-Finanzen nicht in Mitleidenschaft zieht. Auch andere, zuvor angefragte Stiftungen – etwa die Kulturstiftung der Länder – hatten passen müssen.

Für den Besucher der Alten Nationalgalerie bleibt alles beim Alten. Schuster beschwor gestern die, wie er sagte, „unantastbare“ Stellung des Gemäldes innerhalb der Berliner Friedrich-Sammlung als „Vergegenwärtigung einer Empfindung angesichts einer dem Menschen letztlich nicht mehr zugänglichen Natur“.

Die Frage, ob auch die anderen Friedrich-Ankäufe der Dreißigerjahre anfechtbar seien, verneinte Lehmann im Gespräch. Seit die Problematik der NS-Raubkunst Ende der Neunzigerjahre weltweit in den Blickpunkt der Kulturpolitik gerückt ist, hat sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit großer Energie an die Durchforstung ihrer Bestände gemacht. Die Zahl der zutage getretenen Zweifelsfälle ist vergleichsweise gering.

Das gilt auch für die anderen Museen in Deutschland, die anfangs zahllose Streitfälle fürchteten. Eine von Kulturstaatsministerin Christina Weiss im vergangenen Juli berufene und hochrangig besetzte „Kommission für Rückgabe von NS-Raubkunst“ unter Leitung von Ex-Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach hat sich noch kein einziges Mal zu ihrer Tätigkeit verlauten lassen. Man darf es als gutes Omen werten.

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