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Kultur: Debatte um Arbeitslose: Daumenschrauben: Was das Gesetz Arbeitsunwilligen androht

Um gegen Arbeitsunwillige vorzugehen, reicht nach Einschätzung von Experten das bestehende "Daumenschrauben"-Instrumentarium des Sozialgesetzbuchs III aus. Kernpunkt des gesetzlichen Maßnahmenpakets sind die so genannten Sperrzeiten: Wer eine zumutbare Arbeit oder eine Umschulung oder Fortbildung ablehnt, dem kann bis zu drei Monate das Arbeitslosengeld gestrichen werden.

Um gegen Arbeitsunwillige vorzugehen, reicht nach Einschätzung von Experten das bestehende "Daumenschrauben"-Instrumentarium des Sozialgesetzbuchs III aus. Kernpunkt des gesetzlichen Maßnahmenpakets sind die so genannten Sperrzeiten: Wer eine zumutbare Arbeit oder eine Umschulung oder Fortbildung ablehnt, dem kann bis zu drei Monate das Arbeitslosengeld gestrichen werden. Dasselbe droht auch jenen Arbeitslosen, die eine Schulung vorzeitig abbrechen.

Wer sich abermals den Vermittlungs-Bemühungen des Arbeitsamtes widersetzt, verliert dauerhaft einen Anspruch auf Arbeitslosen-Unterstützung. Allein im vergangenen Jahr traf der Bannstrahl der Arbeitsämter rund 91 000 Arbeitslose. Das waren 2,9 Prozent der im Jahr 2000 durchschnittlich registrierten Leistungsempfänger. Rund 74 000 von ihnen wurde für drei Monate das Arbeitslosengeld gesperrt, 17 000 wurden wegen wiederholter Verweigerung gänzlich von den Leistungsempfänger-Listen der Arbeitsämter gestrichen.

Dass die Arbeitsämter nicht mehr "Drückebergern" auf die Spur kommen, liegt womöglich an der mangelnden Bereitschaft von Arbeitgebern, offensichtlich Arbeitsunwillige den Behörden zu melden. Denn häufig offenbare sich erst beim Vorstellungs-Gespräch die tatsächliche Arbeitsbereitschaft.

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