zum Hauptinhalt

Kultur: Der erste Krach

Neues Filmfördergesetz: Die Debatte geht in ihre heiße Phase

Genau vier Jahre ist es alt – für ein mitunter sich sehr allgemein verständigendes Branchengremium ein stattliches Alter. Und nun soll dieses Gremium, das vom einstigen Kulturstaatsminister Michael Naumann gegründete Bündnis für den Film, das sich bei seinen seltenen, doch immer branchenprominent besetzten Begegnungen mal im Ungefähren verlief, mal manchen Konsensstreifen am Himmel über deutschen Leinwänden hinterließ, plötzlich tot sein? „Gescheitert“ sei es, verkündeten am Donnerstag vier Filmwirtschaftsverbände. Grund: Die Pläne von Kulturstaatsministerin Christina Weiss zur Neufassung des Filmfördergesetzes (FFG), soeben in Form eines Referentenentwurfs gegossen, seien „inkonsistent, unausgegoren und unsolidarisch“.

Letzte Woche erst hatte die Ministerin in dieser Angelegenheit optimistisch einen „Durchbruch“ verkündet, weil die öffentlich-rechtlichen TV-Sender sich bereit erklärt hatten, ihren Anteil an der branchenfinanzierten Filmförderungsanstalt (FFA), um deren künftige Funktion und Etat es im neuen Gesetz wesentlich geht, auf 22,4 Millionen Euro zu verdoppeln. Und nun dieser Katzenjammer um das Bündnis-Gremium, das die ab Januar 2004 gültige FFG-Novelle mit vorbereiten helfen sollte – wie das? Die Verbände der Kino- und Videowirtschaft, die den Rest der künftig um 26 Millionen auf 95 Millionen Euro aufgepäppelten FFA aufbringen sollen (die privaten TV-Sender stocken einstweilen nur mit Sachleistungen wie Gratis-Kinofilm-Werbezeiten auf), sehen sich gleich doppelt benachteiligt: Sie werden, verglichen mit den Sendern, nicht nur überproportional zur Kasse gebeten, sondern müssen zahlen, während die Sender sich immer nur freundlich bitten lassen.

Zorn der Zahler

Vor allem letzteres führt nun zum Zorn des Bundesverbandes Audiovisueller Medien, der die Video- und DVD-Branche vertritt, sowie der drei Kino-Institutionen Hauptverband Deutscher Filmtheater, Gilde Deutscher Filmkunsttheater und des Multiplexverbandes Cineropa. Wie Cineropa-Geschäftsführerin Elke Esser gegenüber dem Tagesspiegel erklärte, stört sich das Protest-Quartett weniger daran, dass die insgesamt gut verdienende Branche zugunsten der FFA künftig stärker zur Ader gelassen werden soll. Die jeweils einprozentige Erhöhung des Anteils am Kinokartenpreis bzw. des Video-Umsatzes ist offenbar zu verkraften – bei Kinos steigt sie je nach Größe auf bis zu 3,5 Prozent und bei den DVD- und Videoproduzenten auf 2,8 Prozent des Kerngeschäfts. Aber warum – unter den drei von der Kinofilmproduktion profitierenden Institutionen Fernsehen, Kino und Videoindustrie – ausgerechnet letztere gesetzlich zu „parafiskalischen Abgaben“ genötigt werden, während die Sender nur freiwillig dabei sind, das ist den Betroffenen nun grundsätzlich nicht mehr klar. Nun wolle man sogar verfassungsrechtlich prüfen lassen, ob man die künftigen FFA-Abgaben nicht einfach „unter Rückzahlungsvorbehalt“ stellen lassen könne. Und wozu noch in einem Bündnis genannten Gremium mitarbeiten, das strukturell trennt statt vereint?

Nutznießer Fernsehen

Auch wenn sich die TV-Sender zur Abwehr von Zwangsabgaben gern auf ihren gebührenfinanzierten Programmauftrag zurückziehen, der die Kinofilmförderung nicht enthält: Es ist etwas dran an den Einwänden der Zwangszahler. Denn nicht nur Kinos und die Folgeverwerter Video und DVD, sondern auch das Fernsehen profitiert beträchtlich von der Kinofilmproduktion. Schließlich geht der Deutsche statistisch rund zweimal jährlich ins Kino, guckt aber im selben Zeitraum im Fernsehen 60 Kinofilme. Und der Blick auf Frankreich, wo das Fernsehen rigoros zum Löwenanteil an der staatlichen Kinofilmförderung gezwungen wird, lehrt: Der Staat kann auch anders.

Kulturstaatsministerin Christina Weiss bemühte sich am Freitag, die Wogen zu glätten. „Das Papier, das jetzt zur Debatte steht, ist ein Entwurf.“ Die FFG-Novelle sei als „Solidarpakt“ für den deutschen Film gedacht, hieß es in einer Stellungnahme; das Mehr an Geldern komme nur der Filmwirtschaft zugute. Außerdem finanziere der Bund zwei Kinoprogrammpreise (rund 1,2 Millionen Euro) und zusätzliche Kopien von künstlerisch wertvollen Filmen (mit 220 000 Euro).

Bei allem Harmonisierungsbedürfnis: Ein wenig geht diese Stellungnahme am Thema vorbei. Niemand in der Branche wehrt sich gegen Segnungen des Staates für ein gutes Programm (auch wenn die Gesamtsumme, verglichen mit den neuen Lasten, gering sein mag). Auch wissen alle: Das Geld verschwindet nicht im Bundesfiskus, sondern ist die finanzielle Basis für die Arbeit der FFA, einer wesentlichen Säule der deutschen Kinofilmproduktion. Die Proteste aber zeigen: Die heiße Debatte um das neue FFG hat begonnen. Und es geht nicht nur um Geld. Sondern um Gerechtigkeit.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false