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Kultur: Die Ausnahme

Warum die EU das Unesco-Abkommen über kulturelle Vielfalt unterstützt

Mit dem „Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ hat die Unesco im vergangenen Herbst einen kaum zu unterschätzenden Schritt getan – nicht etwa zum Multikulti-Mischmasch, sondern zur Bewahrung deutlich markierter Identitäten. Nun wurde in Brüssel der Beitritt der Europäischen Union zum Abkommen vom 20. Oktober 2005 gefeiert – allerdings nur symbolisch, weil die EU als transnationale Organisation nicht Vertragspartner sein kann. Das bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten vorbehalten.

In Deutschland ist der entsprechende Entwurf zum Ratifizierungsgesetz am 1. Dezember von der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet worden und dürfte, da Einwände weder vom Bundesrat noch von den Parteien geäußert worden sind, im Frühjahr 2007 Gesetzeskraft und somit Gültigkeit erlangen. Das Unesco-Abkommen tritt in Kraft, sobald es in 30 der insgesamt 191 Mitgliedstaaten der UNOrganisation für Erziehung, Bildung und Wissenschaft ratifiziert worden ist. Das wird in Kürze der Fall sein.

Immerhin bereits sieben EU-Mitglieder haben den seinerzeit mit der überwältigenden Mehrheit von 148 zu zwei Stimmen bei vier Enthaltungen verabschiedeten Unesco-Vertrag ratifiziert, allen voran Frankreich, die treibende Kraft der exception culturelle. Das ist das eigentliche Motiv: Die „kulturelle Ausnahme“ zielt auf die Anerkennung kultureller Güter als einer besonderen Spezies, bei der die alle Schranken niederreißenden Welthandelsabkommen keine Anwendung finden. Die Unesco spricht von der „Überzeugung, dass kulturelle Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen Träger von Identitäten, Werten und Sinn sind und daher nicht so behandelt werden dürfen, als hätten sie nur einen kommerziellen Wert“. Mit der allergrößten Selbstverständlichkeit betonte denn auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) in Brüssel, dass mit dem Abkommen „ein notwendiges Gegengewicht zu einem reinen Freihandelsdenken völkerrechtlich verankert“ worden sei. Da widerspricht nicht einmal die neoliberale FDP. Und erst recht nicht tut es die Weltgemeinschaft jener 148 Staaten, die sich das „souveräne Recht, Maßnahmen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu ergreifen“, nicht nehmen lassen will. Anders ausgedrückt: Schutzklauseln, vor allem aber Kultursubventionen bleiben weiterhin erlaubt. Ohne das Unesco-Abkommen würde – jedenfalls im internationalen Rahmen – jede Art von öffentlicher Förderung rechtswidrig. Das Ende des europäischen Modells staatlicher Kulturfinanzierung stünde bevor.

Diesen „Grundsatz der Souveränität“ haben die Vereinigten Staaten, 2005 nach 19-jähriger Abwesenheit gerade erst in die Unesco zurückgekehrt, aufs heftigste als „protektionistisch“ bekämpft. In der Tat geht es um Protektion, nämlich um den Schutz der nationalen, ethnischen und – so jedenfalls die Betonung der islamischen Unesco-Mitglieder – religiösen Identität. Die USA beherrschen weltweit die Märkte für Film und Fernsehen, die digital verbreiteten Medien kommen in einer noch kaum absehbaren Weise hinzu. Jede nationale Kulturpolitik, die beispielsweise Quoten für die Ausstrahlung und Verbreitung einheimischer Produktionen vorsieht, wird von Hollywood & Co. als Einschränkung ihrer weltweiten, aggressiv behaupteten Marktmacht bekämpft.

Zur Debatte steht in der Unesco, die kulturelle Vielfalt als Wert an sich anzuerkennen. Das Unesco-Abkommen kennt anders als die knallharten Wirtschaftsabkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) keinerlei Sanktionen – wie denn auch. Doch umgekehrt bietet es einen mindestens moralischen Schutz gegen Sanktionen, die sich auf Einschränkungen im – gewiss von Land zu Land unterschiedlich definierten – Kulturbereich richten. Dass Deutschland, anders als beim Unesco-Abkommen gegen Kunstraub, sich diesmal nicht Jahrzehnte mit der Ratifizierung Zeit lässt, ist ein weiterer Pluspunkt in der Bilanz von Kulturstaatsminister Neumann.

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