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Waldschlösschenbrücke

© dpa

Dresdner Elbtal: Baustopp für Waldschlößchenbrücke bleibt bestehen

Es sieht schlecht aus für den Brückenbau durch das Dresdner Elbtal: Das Bautzner Oberverwaltungsgericht hat gegen einen Antrag auf Aufhebung des Baustopps entschieden. Solange die Gefährdung einer Fledermausart nicht ausgeräumt werden kann, wird es nichts mit Projekt.

Die Arbeiten dürften nicht vor einer Entscheidung zu Einwänden von Tierschützern beginnen, entschied das OVG und wies einen Antrag der Landesregierung ab. Der Freistaat wollte den vom Verwaltungsgericht Dresden am 9. August verhängten Baustopp für bestimmte Arbeiten aussetzen. Demnach sollte unter anderem mit der Erschließung, der Baumfällung, dem Umlegen von Versorgungsleitungen und Arbeiten am Brückenfundament bereits begonnen werden.

Laut OVG besteht kein Grund, den Baustopp auszusetzen. Er verursache keine schweren, nicht wieder gutzumachenden Nachteile. Auch sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht offenkundig fehlerhaft. Die Entscheidung bleibe daher rechtskräftig, bis in zweiter Instanz über die naturrechtlichen Bedenken von drei Umweltverbänden befunden wurde.

Die Verbände hatten den Baustopp per Eilantrag bewirkt, weil sie durch das Brückenprojekt den Lebensraum der bedrohten Fledermausart "Kleine Hufeisennase" gefährdet sehen. Das Regierungspräsidium Dresden legte dagegen beim OVG Beschwerde ein, dass noch im September entscheiden will.

Der Baubeginn für die Querung war ursprünglich für 13. August vorgesehen. Im Falle der Umsetzung des Brückenprojekts droht dem Dresdner Elbtal die Aberkennung seines Unesco-Welterbetitels. (mit ddp)

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