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Kultur: Einwegkamera ja, Fotoausrüstung nein

Diese Erfahrung machte gestern auch Filialleiter Christian Albrecht von "Photo Huber" im Europacenter. Gestern hatte er erstmals an einem Sonntag geöffnet.

Diese Erfahrung machte gestern auch Filialleiter Christian Albrecht von "Photo Huber" im Europacenter. Gestern hatte er erstmals an einem Sonntag geöffnet. Laut Ausnahmeregelung dürfen "Bedarfsartikel zum alsbaldigen Verbrauch oder Verzehr" angeboten werden. Das heißt: Die Einwegkamera, die auf Berlin-Stippvisite abgeknipst wird, darf den Eigentümer wechseln; der 800-Mark-Fotoapparat dagegen nicht, erklärte Fachbereitsleiterin Karin Wuschansky vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LaGetSi).Ein Fotoalbum, das den Titel "Berlin" trägt, darf den Besitzer wechseln, jene mit der Aufschrift "Ägypten", "Kenia" oder "Bayern" nicht. Ein Bilderrahmen darf nur dann angeboten werden, wenn etwa ein in Berlin geschossenenes und entwickeltes Foto damit eingerahmt werden soll. An künftigen Sonntagen muss Albrecht demnach einen Teil der Waren zum Beispiel mit einer Kordel absperren.Das Kaufhof-Warenhaus wiederum wird vom LaGetSi verfolgt, weil die mit "Souvenir Berlin" versehenen Artikel "keinen Berlin-Bezug aufweisen und man sie überall in der Welt kaufen kann." Hätte ein Bügeleisen zum Beispiel einen Griff in Form des Brandenburger Tores, dürfte es angeboten werden.

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