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Entscheidung über FFA-Abgabe: Kinobetreiber müssen die Deutsche Filmindustrie unterstützen

Nach fast sieben Jahren juristischer Auseinandersetzung hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch die Klage deutscher Kinobetreiber unmissverständlich abgewiesen, die ihre vorgeschriebene Abgabe an die FFA nicht länger leisten wollten.

Erleichterte Produzenten und Verleiher, Erleichterung auch bei Kulturstaatsminister Neumann und der FFA in Berlin, der Filmförderanstalt des Bundes. Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts sagt: Ja, über die Filmförderung kann der Bund entscheiden, indem er Zahlungen per Gesetz regelt. Film ist beides, Kultur – also Ländersache – und Wirtschaft, die der Bund subventionieren darf. Und es besagt: Mit der letzten Novelle des Filmfördergesetzes im Sommer 2010 sind die Abgaben gerecht verteilt, denn seitdem sind neben den Kinos und der DVD-Wirtschaft auch die TV-Sender zu Zahlungen verpflichtet. Bis dahin hatten die Sender ihre Abgaben auf freiwilliger Basis geleistet – unter anderem deshalb hatten UCI, Cinemaxx und sieben weitere Kinobetreiber geklagt. UCI erwägt nun trotz des Urteils eine Verfassungsbeschwerde und will weiter unter Vorbehalt zahlen, jedenfalls bis die detaillierte Urteilsbegründung vorliegt.

Neben den sieben Ländertöpfen und dem vor vier Jahren von Kulturstaatsminister Bernd Neumann mit jährlich 60 Millionen Euro aufgelegten Deutschen Film Fernsehfonds ist die FFA das Kernstück der Filmförderung. Sie funktioniert nach dem Motto: Wer vom Film profitiert, der zahlt ein. 2010 kamen auf diese Weise 74 Millionen Euro zusammen. Ein Gremium entscheidet über die Ausschüttung, über die Bewilligung von Produktions- und Verleihförderungen. Im Zuge der Digitalisierung haben sich Kosten und Nutzen aber erheblich verschoben. Produktion und Verleih sind günstiger geworden, die Kinos kommt die digitale Umrüstung teuer zu stehen (wofür sie ihrerseits Fördergelder beantragen können). Deshalb drohte die Solidargemeinschaft auseinanderzubrechen. Das Urteil lässt die Branche hoffentlich wieder zusammenrücken.

Denn das Urteil macht die Modernisierung der Filmförderung umso dringlicher. Die Kinos müssen entlastet werden, damit nicht noch mehr Häuser pleitegehen. Weitere Profiteure wie Video-on-Demand-Plattformen oder MerchandisingUnternehmen sollten künftig ebenfalls zahlen.  Auch über die Abgabenhöhe vor allem der öffentlich-rechtlichen Sender ist noch zu reden. Denn selbst wenn man deren Koproduktionsgelder mitbedenkt, ist ihr Engagement für den deutschen Kinofilm im Vergleich etwa zu Frankreich viel zu gering.

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