zum Hauptinhalt

Kultur: Fatal föderal

Bundesrat bremst Akademie der Künste aus

Seit einem Jahr wird die Berliner Akademie der Künste bereits vom Bund finanziert. Und doch hat sich nun der Bundesrat erneut gegen eine Übernahme der Institution durch den Bund ausgesprochen. Die Länderkammer hatte den Gesetzentwurf von Kulturstaatsministerin Christina Weiss, die die Finanzierungsverantwortung für die Akademie zum Jahresanfang übernommen hatte, bereits im Mai abgelehnt. Doch auch die überarbeitete Fassung, mit der Weiss die Bedenken der Länder vor einer „zentralistischen“ Kulturpolitik hatte ausräumen wollen, fand am Freitag keine Mehrheit.

So nannte der baden-württembergische Bundesratsminister Rudolf Köberle die Übernahmeabsichten „illegal und auch nicht legitim“. Er warf Weiss vor, dass sie ihre Ankündigung nicht wahrgemacht habe, einen Konsens mit den Ländern zu suchen. Die neue Begründung zum Gesetzentwurf, nach der die Akademie der Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt diene und ihre kulturelle Strahlkraft weit über die Hauptstadt hinausreiche, sei „kein Argument, nicht verfassungsrechtlich und nicht kulturpolitisch“, kritisierte Köberle.

Für die Akademie ergibt sich aus der neuerlichen – und wohl auch erwarteten – Blockade keine Veränderung. So rechnet man in der wegen seiner im Mai nächsten Jahres zu beziehenden Dependance am Pariser Platz stark beanspruchten Institution fest mit der Zustimmung durch den Bundestag, der den Bundesrat schon einmal in dieser Angelegenheit überstimmt hatte. Da es eine parteiübergreifende Empfehlung für die Übernahme durch den Kulturausschuss gibt, geht man auch im Büro Weiss von einem positiven Entscheid durch die so genannte Kanzlermehrheit im Parlament aus. Es sei nicht ungewöhnlich, hieß es, dass die Länder ihre ablehnende Meinung zu einem Gesetz kundtun würden, bei dem sie gar nicht zustimmungspflichtig sind, erklärte ein Mitarbeiter des Kanzleramts die scharfen Worte, mit denen die Landesvertreter die Weiss-Initiative abgeschmettert hatten.

Kulturpolitik als Bastion der Länderhoheit: „Für mich gilt nach wie vor“, sagte Köberle, „deutsche Kultur bedeutet Bachs Leipzig, Goethes und Schillers Weimar, das Düsseldorf von Joseph Beuys, aber auch Arno Schmidts Bargfeld und Ernst Jüngers Wilflingen“. Nicht nur er bestritt deshalb die Bundeskompetenz in Sachen Akademie Berlin-Brandenburg.

Weiss zeigte sich in der Debatte konsensbereit. Es stehe auch für den Bund außer Frage, dass die Kulturhoheit der Länder als Kernstück des föderalen Staats nicht angetastet werden dürfe. „Andererseits“, fuhr die Staatsministerin fort, „finanziert der Bund seit vielen Jahren schon das Archiv der Akademie der Künste – ohne Prostest der Länder. Die frühere Bundesregierung hat – ebenfalls unter Berufung auf die Repräsentanz des Gesamtstaates in der Hauptstadt – das Deutsche Historische Museum in Berlin und seinerzeit in der alten Bundeshauptstadt Bonn das Haus der Geschichte und die Kunst- und Ausstellungshalle des Bundes gegründet – alles mit Zustimmung der Länder.“

Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein komplizierter Ausgleichshandel: Der Bund will mit der Übernahme der Akademie, die mit ihrem Sitz im Herzen der Hauptstadt zwangsläufig überregionale Präsenz zeigt, den Berliner Kulturhaushalt zu Gunsten der neu errichteten Berliner Opernstiftung entlasten.

Zur Startseite