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Kultur: Frei zu sein bedarf es wenig

Von Ralf Grötker Rufen Sie an. Bei der Fluggesellschaft.

Von Ralf Grötker

Rufen Sie an. Bei der Fluggesellschaft. Bei einem der Apothekenrechenzentren, die die Abwicklung Ihrer Rezepte mit den Kassen besorgen. Oder bei der Firma, die Ihnen einen dieser bunten Werbebriefe geschickt hat. Fragen Sie nach dem Datenschutzbeauftragten, verlangen Sie Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Anstelle der üblichen geschäftsmäßigen Höflichkeit wird Ihnen unverhohlener Argwohn entgegen schlagen. Im Zweifel wird man Sie sofort zum Geschäftsführer durchstellen. Denn alle haben Angst davor, als Datenkriminelle entlarvt zu werden. Datengeschäfte sind dunkle Geschäfte. Warum eigentlich?

Da gibt es den Fall des 19-jährigen Sven K., der nach einem Vergewaltigungsversuch festgenommen wird. Man inspiziert seine DNA, weil man ihn verdächtigt, ein gesuchter Serientäter zu sein. Aber das Ergebnis ist negativ, die Daten werden gelöscht, wie es das Gesetz will. Kurze Zeit später kommt es zu weiteren Vergewaltigungen. DNA-Spuren an den Tatorten beweisen, dass es sich um denselben Täter handelt. Als dieser noch einmal zuschlägt, wird er geschnappt. Es ist Sven K. Man hätte ihn schon nach der ersten Wiederholungstat fassen können, aber der Datenschutz hat es verhindert.

Manche meinen, dass wir es mit dem Datenschutz inzwischen übertreiben. Solche Bedenken galten lange als tabu. Bis zum 11. September. Wenige Tage nach den Anschlägen sagte Otto Schily in Sabine Christiansens Talkshow: „Es darf nicht sein", sagte er, „dass der Staat bestimmte Daten nicht nutzt und Terroristen deshalb nicht unter Kontrolle bekommen kann. Wir brauchen einen neuen Rechtszustand." Den haben wir bekommen. Noch im Herbst 2001 war eine im Auftrag des Innenministeriums erstellte Studie zur Modernisierung des Datenschutzes vorgestellt worden. Sie verschwand in den Schubladen. Statt einer Reform wurde mit den „Sicherheitspaketen" ein Abbau des Datenschutzes beschlossen. Wie immer man zu den hastig verabschiedeten Maßnahmen stehen mag. In einem Punkt hat Schily Recht: Das Konzept „Datenschutz" muss grundsätzlich überdacht werden, zumal in Zeiten der Rasterfahndung beim Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Denn der Datenschutz ist ein Anachronismus.

Bürger oder Konsument

Erfunden wurde er Ende der siebziger Jahre, als man nach den Schleyer-Entführern fahndete und sich über die Volkszählung stritt. Sein Zweck war die Abwehr staatlicher Machtübergriffe. Dass man mit Informationen herrschen kann, auch ohne mit physischen Instrumenten auf Individuen einzuwirken, war damals die leitende Erkenntnis.

Inzwischen sind aus den bedrohten Bürgern mündige Konsumenten geworden, die ihre Privatsphäre selbstbewusst auf den Markt tragen. Sie tauschen Gewinnchancen bei Preisausschreiben gegen ihre Adresse und geben bei www.cocus.de detaillierte Auskünfte über ihre Vorlieben, um im Gegenzug am Weiterverkauf ihrer Konsumentenprofile finanziell beteiligt zu werden. Sie nehmen es hin, dass die Schufa ihr Finanzgebaren protokolliert und profitieren von den günstigen Konditionen für Kredite, die diese Form der Kontrolle ermöglicht. Und sie zahlen mit Karte, weil es praktischer ist; um die digitalen Spuren, die sie hinterlassen, machen sie sich keine Sorgen.

Längst haben die Überwachungsagenturen der Wirtschaft die des Staates abgelöst. Im Ernstfall können Kriminalbehörden und Geheimdienste auf die Kundendaten zugreifen – mit den neuen Gesetzen besser als je zuvor. Man sollte den Datenschutz sicherlich stärker auf diese neuen Gefahrenpotenziale ausrichten. Aber an dessen Mängeln wird das nichts ändern.

Die Datenschutz-Advokaten meinen, ein K. O.-Argument in der Tasche zu haben: die Berufung auf das Urteil des Verfassungsgerichtes zur Volkszählung, die „informationelle Selbstbestimmung". Auch wenn diese Wunderwaffe in der Wirklichkeit versagt, glauben sie daran, dass das Spiel eigentlich zu ihren Gunsten entschieden ist – selbst wenn die Politik längst andere Wege beschreitet.

Datenschützer glauben, alle ihre Argumente vom Postulat der Menschenwürde und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableiten zu können – auch dort, wo es vorranging um den Lebensstil geht. Der Datenschutz kreist um die Frage, inwiefern die Preisgabe personenbezogener Informationen die Handlungsfreiheit einschränkt. Können die digitalen Fesseln jemanden zum Beispiel davon abhalten, einer politischen Versammlung beizuwohnen – aus Furcht vor ungerechtfertigten Sanktionen?

Dieser Gedanke hat sich selbst im alltäglichen Sprachgebrauch eingeprägt. Videokameras auf Bahnhöfen und in Einkaufszentren, die Rasterfahndung ebenso wie das Screening der Kundendaten gelten vielen als Maßnahmen der „Überwachung". Genau genommen ist das falsch. Denn Überwachung setzt die Möglichkeit des Eingriffes und der Bestrafung voraus, die aber bei den betreffenden Techniken nicht unmittelbar gegeben ist. Deshalb ist die Rede von der „Überwachung" oft ein Argument mit erschlichenen Prämissen, denn es wird als Tatsache hingestellt, was erst zu beweisen wäre: eine Begrenzung des Handlungsspielraumes.

Auch Beobachtung allein kann ihre bedenklichen Seiten haben. Was etwa, wenn Firmen mit bevölkerungsstatistischen Daten und anonymisierten Nutzungsprofilen arbeiten, um die Konsumenten einer bestimmten Gruppe zuzuordnen und Hypothesen über deren Verhalten zu erstellen? Will man, wo es um die Erfüllung von Kundenwünschen geht, schon von Kontrolle reden? Und ist der Kundendienst unbedenklich, wenn der Tatbestand der Kontrolle nicht erfüllt ist?

Privatheit, „Privacy“ ist mehr als Datenschutz. Jener greift deshalb in seinem Bemühen, die Regeln für den Umgang mit Informationen schnurstracks vom Grundgesetz zu deduzieren, nicht nur zu hoch, sondern auch zu kurz. Ein gewisser Schutz der Privatsphäre ist die Bedingung für Selbstbestimmtheit, für Autonomie. Und die wird schon dann beschädigt, wenn jemand mit oder ohne sein Wissen beobachtet wird. Wenn er also nicht mehr kontrollieren kann, welches Bild er für andere abgibt. Autonom zu leben bedeutet, gewissermaßen der Autor seines eigenen Lebens zu sein. Nicht Freiheit, sondern Autonomie steht auf dem Spiel, wenn die eigene Lebensgeschichte zum Gegenstand einer „Akte“ wird, wenn unbekannte Biografen unsere Konsumgewohnheiten zu Kundenprofilen zusammenstellen. Dies hat praktische Konsequenzen. Denn von den Informationen, die wir hinterlassen, hängt es ab, wie andere auf uns reagieren - welche Angebote und welche Handlungsoptionen sie uns eröffnen.

Nun nimmt Autonomie auf der Rangliste der Güter einen weitaus weniger prominenten Platz ein als die durch das Grundgesetz geschützte Würde des Menschen oder das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Auf dieses Recht beriefen sich die Verfassungsrichter in der „Magna Charta“ des Datenschutzes: dem Urteil zur Volkszählung. Das macht es noch schwieriger, wenn es zur Abwägung mit anderen Zielsetzungen kommt. Denn wofür man bereit ist, Beschränkungen von Privatheit in Kauf zu nehmen, ist mehr eine Sache des Lebensstils als der Anwendung von ethischen oder verfassungsmäßigen Maximen. Dennoch gibt es auf die Frage, wie zwischen der Autonomie und anderen Gütern entschieden werden soll, eine klare Antwort: Die Abwägung muss so vonstatten gehen, dass die Autonomie des Einzelnen gewahrt bleibt.

Technische Standards, die dies gewährleisten, könnten verbindlich vorgeschrieben werden. So wurde es in dem auf der Strecke gebliebenen Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzes empfohlen. Die Software P3P, bei der die Verbraucher ihre individuellen Privacy-Wünsche eintragen, könnte dabei helfen. Sie prüft automatisch, ob die Geschäftsbedingungen der E-Kommerz-Partner mit diesen Wünschen übereinstimmen. Die Lektüre des Kleingedruckten kann man sich dann sparen. Nicht alles freilich lässt sich auf technischem Wege regeln. Wenn es Krankenkassen, Arbeitgebern und Versicherern erlaubt ist, von ihren Vertragspartnern Auskünfte über Persönliches zu verlangen, dann mag es für den Einzelnen schwierig sein, sich dem Auskunftsdruck zu entziehen, selbst wenn er „freie Wahl" hat.

Effektive Gesetze

Solche Probleme dürfen nicht den Datenschutzbehörden überlassen bleiben. Denn „Informationelle Selbstbestimmung" ist nicht alles. Oft wird behauptet, dass der Datenschutz vor allem die Schlechtergestellten vor Benachteiligungen bewahren soll. Aber niemand weiß wirklich, inwiefern eine strikte Privacy-Politik auf lange Sicht auch zu mehr Gerechtigkeit etwa auf dem Gesundheits- oder Arbeitsmarkt führen wird.. Deshalb ist es realitätsfern, alles auf eine Karte zu setzen - auf die Hoffnung, dass es gelingen wird, rechtzeitig strenge Gesetze zu verabschieden. Gesetze, die so effektiv gestaltet sind, dass sie die Unternehmen daran hindern, jene Informationen zu erhalten, nach denen sie dem ökonomischen Imperativ folgend nun einmal trachten.

Damit es uns nicht kalt erwischt, brauchen wir Privacy-Prognosen. Ein Datenschutz, der sich auch als Sozialpolitik versteht, muss mehr als bisher die Forschungen von Ökonomen zu Rate ziehen. Er muss vorherzusagen versuchen, wie sich die Märkte zum Beispiel für Kranken- und Lebensversicherungen entwickeln werden, wenn es den Unternehmen gestattet ist, mit neuen Methoden der Risikoabschätzung wie etwa mit Gen-Tests zu arbeiten. Und: Es bedarf einer größeren Transparenz beim Umgang mit Daten. Dass Firmen – aus Angst oder Unkenntnis in Sachen Datenschutz – ein Geheimnis daraus zu machen versuchen, was genau sie mit den Daten ihrer Kunden anstellen, schürt nur die Unsicherheit. Aber eine Atmosphäre gegenseitiger Verdächtigungen blockiert jede rationale Verständigung.

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